Kann kann ich als Schüler die Fahrtkosten von der Lohnsteuer absetzen?
Ich weiß die Frage klingt erstmal paradox.
Problem an der ganzen Sache ist ich habe das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachgeholt und war nebenbei politisch aktiv. Da dies ein Ehrenamt nach dem EStG ist und ich vermutlich über den Steuerfreibetrag kommen werde habe ich deshalb mal ein paar Fragen an euch, da ich weiß dass sie ein paar Finanzexperten in der Community aktiv sind.
1. Kann ich die Beiträge zur GKV und PKV voll absetzen?
2. Kann ich Spritkosten voll absetzen? Ich musste immerhin gute 60 km am Tag fahren und das fünfmal die Woche.
3. Kann ich sonst irgendwelche Werbungskosten absetzen?
Ich würde mich echt freuen und entschuldige mich vorab schon mal für die wirklich paradoxe Frage, aber das BAföG ist ja ein Einkommen.
3 Antworten
Mit der Abgabe einer Steuererklärung kann man zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommen. Wenn jemand keine Steuern (z.B. in Form der Lohnsteuer oder Einkommensteuer-Vorauszahlungen) gezahlt hat, kann auch nichts erstattet werden.
Negative Einkünfte in Form eines Verlustvortrages kannst du als Schüler auch nicht geltend machen. Aufwendungen für allgemeinbildende Schulen gelten als Kosten der privaten Lebensführung und können daher weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben angesetzt werden http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/ausbildungskosten-weiterbildungskosten.html.
woraus setzt sich denn das Einkommen zusammen? bafög zählt übrigens nicht zu den Einkünften im Sinne des EStG. https://www.steuertipps.de/lexikon/b/bafoeg-leistungen
Letztes Jahr hat es sich nur aus den Posten Bafög und Aufwandsentschädigung zusammengesetzt. Problem ist halt die Aufwandsentschädigung wird den Steuerfreibetrag sprengen Moment, der vom Land NRW vorgegeben ist.
9408 Euro sind 2020 steuerfrei. Bafög ist komplett steuerfrei. Für das Ehrenamt gibt es zusätzliche Freibeträge. Die Beiträge zur Kranken/ Pflegeversicherung kannst du absetzen. Da sollte, wenn überhaupt, keine allzu hohe Nachzahlung bei rauskommen
Ok du hast definitiv meinen Tag gerettet und was gut bei mir.
Es gibt eine Kilometerpauschale: PKW 0,30 Motorrad 0,20.
Sprich, du bekommst je Kilometer 20 oder 30 Cent steuerfreies Einkommen.
Die Frage ist, zahlst du überhaupt Lohnsteuer? Wenn du keine zahlst, kannst du auch nichts absetzen. In der Anlage N werden die Krankenversicherung und Pflegeversicherung automatisch berücksichtigt (ich mach es über Elster, da steht das dann schon drin).
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte kannst du absetzen mit 0,30 € * Entfernungskilometer Also nicht die tatsächlichen Spritkosten, Reparaturen oder sonstige KFZ-Kosten.
Wenn du dir unsicher bist, geh zur Lohnsteuerhilfe. Kostet weniger als ein Steuerberater.
Das Thema ist zu komplex, als hier in einer Antwort vollumfänglich und erschöpfend beantwortet zu werden.
Genau hier liegt ja das Problem an der ganzen Sache die Schule ist zwar offiziell keine Arbeit, aber natürlich zwingend erforderlich gewesen um das BAföG als Einkommen zu haben.
Und ich gehe fest davon aus, dass wenn diese Angaben fehlen werden ich nachzahlen muss.
Aber der Tipp mit der Lohnsteuerhilfe ist schon mal gut.
Entschuldige meine Antwort, sie kommt aus absoluter Unwissenheit da ich mit der Thematik bis jetzt nichts zu tun hatte.
Das heißt auf gut deutsch gesagt ich werde mit einem Einkommen von weit unter 15.000€ einer der wenigen sein, der Steuern nachzahlen muss und jeder Arbeitnehmer holt sich irgendwas zurück. Mag ja rechtens sein, aber Gerechtigkeit sieht etwas anders aus.
Zudem finde ich es etwas Kurios, dass das Finanzamt das BAföG als Einkommen wertet aber dann solche Absetzungen nicht möglich sind.
Naja Proletariatenrepublik Deutschland halt. Danke für deine Antwort, kann nur hoffen dass die Nachzahlung nicht allzu hoch ausfällt ansonsten ist mein Studium gefährdet.