Kann im Arbeitsgerichtsprozess eine Tonaufnahme, die von einem Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemacht wurde, verwendet werden?

3 Antworten

Wenn die Tonaufnahme vorher mit der anderen Person abgesprochen wurde, die an diesem Gespräch teilnimmt, spricht nichts dagegen.

Heimliche Tonaufnahmen sind dagegen verboten, unter anderem weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht der heimlich aufgenommenen Personen verstoßen, und werden in nahezu allen Fällen vom Gericht nicht anerkannt.

Wurde die Aufnahme heimlich gemacht, so ist sie nicht "gerichtsverwertbar".

goofy12345 
Fragesteller
 08.03.2017, 09:01

Ein Rechtsanwalt sagte mir, dass man von der Tonaufnahme, die heimlich gemacht wurde, ein wörtliches Protokoll anfertigen könne und dieses beim Arbeitsgericht als Beweis vorlegen könne. Nur frage ich mich, wie soll dieses wörtliche Gesprächsprotokoll beweisen werden, wenn der Arbeitgeber es bestreiten wird, was in dem Protokoll steht.

Aliha  08.03.2017, 09:02
@goofy12345

Frag das mal diesen Rechtsanwalt.

goofy12345 
Fragesteller
 08.03.2017, 09:07
@Aliha

Das Engagement von RA hat mir stets Geld gekostet. Das war dann auch alles, was ich davon hatte. Hier gilt für mich inzwischen: Niemand vertritt meine Interesse besser, als ich selbst.

wenn es um mord, sexueller Belästigung oder Mobbing geht ja, der angeklagt kann maximal ne anzeige machen dass du ohne seine Einwilligung aufgenommen hast aber bei sowas wichtigem zahlste fast nichts bekommst maximal Geldstrafe vonr 50 oder 100 euro, wie gesagt aber auch nur wenn die aufnahme als beweiß mittel benutzt werden kann, einfach so jemandem auf der straße aufnehmen kann teurer werden.