Kann ich wärend des individuellen Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft reisen gehen?
Ich habe von meinem Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen und darf fortan nicht mehr an meiner Arbeitsstelle beschäftigt werden. Mir geht es so körperlich eigentlich nicht schlecht und würde gerne noch einmal Urlaub machen bevor das Baby kommt. Ist das rechtlich möglich? Muss ich jemanden (z.B AG) bescheid geben? Vielen Dank für Eure Antworten!
3 Antworten
Ja, selbstverstaendlich kannst du! Vorausgesetzt, es ist von deinem Frauenarzt genehmigt. Schwangerschaft ist keine Krankheit, sehr oft wird Arbeit wegen Kontakt mit nichterwuenschen Substanzen usw. verboten. Ich glaube in deinem Fall geht um so was. Viel Spass und geniesse es!!! Ich wuensche dir und deinem Baby alles Beste!!!
Das kommt drauf an, warum Du nicht mehr arbeiten kannst. Dein Arzt muss auf jeden Fall sein Ja dazu geben, dann musst Du Deinen Arbeitgeber informieren.
Danke für die Antwort! Aber wo steht das geschrieben, dass ich meinem AG benachrichtigen muss? Was ist da die genaue rechtliche Grundlage?
Abgesehen von allfälligen rechtlichen Aspekten würde ich gefühlsmässig sagen:
Wenn dich eine Destination freut, solltest du gehen. Selbstverständlich darf es keine strapaziöse Abenteuer-Reise sein. Eine vernünftige Rücksichtsnahme bis du deinem Kind schuldig. Aber wenn du etwas machst, das dich entspannt, ist es sicher für beide gut.
Natürlich wäre der Urlaub nur zur Entspannung und ehrlich gesagt auch für einen kleinen Tapetenwechsel. Dadurch dass ich nicht arbeiten darf, fällt mir die Decke manchmal auf den Kopf!