Kann ich wärend des individuellen Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft reisen gehen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, selbstverstaendlich kannst du! Vorausgesetzt, es ist von deinem Frauenarzt genehmigt. Schwangerschaft ist keine Krankheit, sehr oft wird Arbeit wegen Kontakt mit nichterwuenschen Substanzen usw. verboten. Ich glaube in deinem Fall geht um so was. Viel Spass und geniesse es!!! Ich wuensche dir und deinem Baby alles Beste!!!

Das kommt drauf an, warum Du nicht mehr arbeiten kannst. Dein Arzt muss auf jeden Fall sein Ja dazu geben, dann musst Du Deinen Arbeitgeber informieren.

sazme 
Fragesteller
 17.10.2009, 13:55

Danke für die Antwort! Aber wo steht das geschrieben, dass ich meinem AG benachrichtigen muss? Was ist da die genaue rechtliche Grundlage?

Abgesehen von allfälligen rechtlichen Aspekten würde ich gefühlsmässig sagen:
Wenn dich eine Destination freut, solltest du gehen. Selbstverständlich darf es keine strapaziöse Abenteuer-Reise sein. Eine vernünftige Rücksichtsnahme bis du deinem Kind schuldig. Aber wenn du etwas machst, das dich entspannt, ist es sicher für beide gut.

sazme 
Fragesteller
 17.10.2009, 13:57

Natürlich wäre der Urlaub nur zur Entspannung und ehrlich gesagt auch für einen kleinen Tapetenwechsel. Dadurch dass ich nicht arbeiten darf, fällt mir die Decke manchmal auf den Kopf!