Kann ich von Gewerbe zu Kleingewerbe wechseln!?

4 Antworten

Die Werte sind auf den Monat zu rechnen. Also der im Dezember eröffnet kann nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Auch wenn er "nur" 16.000 € einnimmt.

Hast Du bereits Rechnungen geschrieben und darin irgendwas mit Umsatzsteuer geschrieben?

Hast Du den Betriebseröffnungsbogen vom Finanzamt bekommen und ausgefüllt zurück geschickt?

Mit den Antworten auf zum Steuerberater. Inwieweit Du bindend zur Umsatzsteuer optiert hast. Allerdings ist es auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der Liquidität ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt oder nicht. Gehe doch einfach mal auf meinen Blog. Hab da jetzt irgendwann einen Artikel geschrieben, wo es genau um die Entscheidung geht. Warum man sich für was entscheiden könnte. www.d-dh.de

Wichtig ist Deine Einschätzung zu Beginn Deiner gewerblichen Tätigkeit. Wenn Du da davon ausgegangen bist, dass Dein auf's Kalenderjahr hochgerechneter voraussichtlicher Umsatz 2012 mehr als 17.500 betragen sollte, dann kannst Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Beispiel: Du bist von 15.000 ausgegangen, von Mai bis Dezember. Das wären auf's Jahr hochgerechnet 22.500. Auch wenn sich jetzt rausstellt, dass Du keine 10.000 erreichen wirst, dann ist es jetzt zu spät.

Solltest Du aber von Anfang an von einem niedrigeren Umsatz ausgegangen sein, dann ist es wichtig, dass Du bisher keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast. Dazu hast Du leider keine Informationen gegeben.

Ein Kleingewerbe wird nicht angemeldet, nur ein Gewerbe. Du kannst nur in dem Fragebogen, den du nach Anmeldung vom Finanzamt erhältst, das Kreuz an der richtigen Stelle machen, um die Steuererleichterung in Anspruch zu nehmen. Hast du den Fragebogen schon bekommen und ausgefüllt? Hat du schon Rechnungen mit Ausweis der Umsatzsteuer erstellt?

Geh mit all Deinen Unterlagen zum Steuerberater und laß Dich beraten, evtl. auch gleich entsprechende Anträge in Auftrag geben.