Kann ich privat selbst Klamotten entwerfen und die steuerfrei auf facebook verkaufen?

11 Antworten

"Machen" kannst du es anscheinend, dürfen ist etwas anderes. In Deutschland würde ich es nicht machen, allerdings ist es in einigen Ländern.

Steuerfrei geht schon mal gar nicht.

Du kannst natürlich Kleidung entwerfen, nähen und verkaufen, und du kannst dann auch das Material von der Steuer absetzen (Belege gut aufheben!), aber deinen Gewinn musst du selbstverständlich versteuern.

Es kann natürlich sein, dass du so wenig verdienst, dass du letztlich doch keine Steuern zahlen musst, aber eine Steuererklärung musst du in jedem Fall abgeben.

Klar kannste das machen, doch das wäre dann schwarzarbeit.

Für jede gewerbetätigkeit die zur Erzielung eines Gewinnes beiträgt ist ein Gewerbe an zu melden.

Der aus dem Gewerbe erzielte Gewinn ( Umsatz minus Betriebskosten) ist Einkommenssteuerpflichtig.

Die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG besagt nur aus, dass man bis zu einem Jahresbruttoumsatz von 17.500€ von der Umsatzsteuer

( Mehrwertsteuer) befreit ist.

Alle anderen Steuerarten und Verpflichtungen bleiben davon unberührt.

Bei der § 19 UstG Reglung darfst du deinen Kunden die MwST nicht gesondert auf den Rechnungen ausweisen und du darfst und kannst auch nicht deine verausgabte MwSt vom Wareneinkauf beim Finanzamt gegen rechnen.

Eine Gewinn-Verlustrechnung musst du so oder so erstellen, da kommt es auf die Weiterleitung der MwST an das FA  auch nicht mehr an.

Grundsätzliche Frage: was glaubt ihr welche Vorteile ihr mit der § 19 UstG reglung haben werdet??

Wenn du Sachen zum Verkauf herstellst, bist du schon Gewerbetreibender und musst das beim Gewerbeamt anmelden. Die informieren das Finanzamt. Dort musst du jährlich eine Steuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben. Erst dann zeigt sich, ob du Steuern zahlen musst....

Auf welchem Weg (zB Laden, Facebook oder Ebay) du deine Sachen anbietest, ist unerheblich.

1) Ja

2) Jain, wenn man sich auf die USt bezieht und bestimmte Regeln einhält:

Kleinunternehmer brauchen ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und können sich den größten Teil der Umsatzsteuer-Bürokratie sparen. Als Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG gelten Sie, wenn Ihre Betriebseinnahmen (Umsatz, nicht Gewinn!)

  • im Vorjahr unter 17.500 Euro lagen

und (!)

  • im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden.

  

Aber zum Glück gibt es ja noch andere Steuern! ;-)
http://www.akademie.de/wissen/lernen-umsatzsteuer-mehrwertsteuer-vorsteuer-kurs/kleinunternehmer