Kann ich mich nachträglich in den Mietvertrag meiner Mutter eintragen lassen?

8 Antworten

§ 564 BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung

1Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. 2In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

Du hast doch schon als Erbe das Vorrecht den Mietvertrag zu übernehmen. Man muss das nur sofort dem Vermieter mitteilen, bzw. wenn man es nicht möchte, sofort kündigen.

frodobeutlin100  20.10.2018, 14:22

der Vermieter kann aber auch kündigen ... muss also nicht das Mietverhältnis mit dem Erben weiterführen

Bei uns war das kein Problem Der Vermieter hat einen neuen, gemeinsamen Mietvertrag erstellt.

Der Vermieter wäre schön blöd, wenn er Dich in den Mietvertrag aufnehmen würde. Angenommen, er mag Deine Mutter und erhöht deswegen die Miete nur sehr zurückhaltend, dann wäre diese wohl zum Zeitpunkt es Todes Deiner Mutter ziemlich weit unter Marktniveau. Stündest Du dann bereits im Mietvertrag, müßte er diesen erst einmal so weiter führen ohne die Chance auf eine kräftige Mietsteigerung, die dann nur entsprechend der gar nicht einfachen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen wäre.

Stehst Du nicht im Mietvertrag wirst Du zwar gewissermaßen Erbe, müßtest dann aber ggf. mit dem Vermieter verhandeln zu welchen Bedingungen er Dich als neuen Mieter in die Wohnung läßt.

Du hast eine eigene Wohnung und wohnst nicht in der Wohnung deiner Mutter, oder?

In dem Fall könntest du  ohne Zustimmungserfordernis des Vermieters zu ihr ziehen. Deine Aufnahme in deren Mietvertrag wäre dann mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Würdest du nicht in den MV aufgenommen und wohntest schon Jahre in der Wohnung der Mutter und diese stürbe, könntest du in ihren Mietvertrag eintreten. Das ist etwas anderes als den Mietvertrag zu erben. Du würdest quasi das Mietverhältnis an ihrer Stelle fortsetzen.

Eine vorsorgliche Aufnahme in den Mietvertrag bei Beibehaltung deiner auswärtigen eigenen Wohnung ist nicht möglich.