In einer Selbstauskunft zum Mietvertrag steht die verbindliche Mietzusage - was heißt das und ist das rechtsbindend?

5 Antworten

Also solch einen Zusatz bei einer Selbstauskunft kannte ich bisher nicht.

Den Absatz hätte ich auch gestrichen - also alles richtig gemacht. Möchte nicht wissen, was sonst noch alles in der Selbstauskunft gefragt wird.

Seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse muss man ehrlich angeben und ggf. nachweisen, sonst nichts! War hier ein Makler am Werke ?

Kann man sowas unterschreiben und später noch sagen dass man doch kein Interesse hat?

Selbstverständlich. Solange keine konkreten Vertragsinhalte vereinbart und ein schrfitlich vereinbarter Mietvertrag beiderseits unterschrieben ist, können beide Seiten unschädlich vom ihren Verhandlungen zurücktreten :-)

Der VM kann dich keinesfalls zwingen, einen MV zu unterschreiben, in dem sich der verhandelte Parkplatz als garnicht zur Mietsache gehörend darstellt, sondern eine Möglichkeit meint, die allen Besuchern und damit im Einzelfall nicht mehr dir zur Verfügung steht oder gar ein 48-monatiger Kündigunsgverzicht auftaucht :-O

Ich habe das jetzt durchgestrichen und daneben geschrieben: "Habe großes Interesse and der Wohnung und würde mich über die Zusendung eines Mietvertrages freuen um diesen zu prüfen".

Damit hast du dich aus dem Bewerberrennen genommen :-(

G imager761

Das bedeutet, wenn jetzt auch der Vermieter ja sagt, ist der Vertrag zustande gekommen. Eine Rücktrittsmöglichkeit hast du nicht mehr! Überlege dir also gut, ob du diese Wohnung wirklich haben willst, bevor du die Selbstauskunft mit deiner Aussage abgibst.

Von daher ist es richtig, dass du die Passage gestrichen hast.

tomkla 
Fragesteller
 15.11.2015, 17:33

Danke, das war auch meine Intuition. Aber seltsam finde ich es doch: in einem Mietvertrag können doch noch so viele Dinge geregelt werden (Ausschluss der Kündigungsfrist, Haustiere, Renovierungsregelungen etc.). Wenn da also ein vertrag zustande kommt dann muss es dafür ja einen Standard geben oder so etwas.

angy2001  15.11.2015, 17:58
@tomkla

Da müsste man jetzt mal einen Anwalt befragen - aber nach meiner Meinung käme dann ein Vertrag zustande nach BGB. Der ist in der Regel besser für den Mieter... aber ob der Vermieter dann auch davon ausgeht, dass es do ist, ist halt die Frage. Und damit ist Streit mit dem Vermieter vorprogrammiert.

MoralGott  16.11.2015, 00:55

2001 :  Das Mietverhältnis kommt nicht wegen eines Passus in einer Selbstauskunft zustande! Auch nicht mit einen Miet-Vorvertrag!

Das Mietverhältnis kommt erst mit Unterzeichnung beider Mietparteien auf einen ordentlichen Mietvertrag zustande!

Vermutlich hast Du Dich mit dem Streichen der Passage jetzt schon raus gekegelt. Du hast gezeigt, dass Du nicht mit allem einverstanden bist, was Dir vorgelegt wird und das wird Dir bestimmt als querulatorisch und wer weiß, was da sonst noch alles kommen würde... ausgelegt.

Dennoch bin ich der Meinung, dass Du richtig gehandelt hast. Sicher gibt es noch mehr interessante Wohnungen, wo Du so etwas nicht unterschreiben musst.

Aber: Hättest Du den Satz nicht gestrichen, hättest Du damit auch nur bestätigt, dass das, was Du gesehen hast und was Dir bis dahin gesagt wurde und was in der Anzeige stand, für Dich ok ist.

Wenn es dann zur Zusage an Dich kommt und es stehen plötzlich Sachen im Mietvertrag, die vorher anders gesagt wurden oder die Dir so nicht bekannt waren und die für Dich unannehmbar sind, hast Du auch nichts zu befürchten. Insofer, wenn man wirklich sehr an einer Wohnung interessiert wäre, dass man sich auch gar nicht vorstellen kann, dass noch was besseres kommen würde, ist der Satz völlig ungefährlich.

   Das bedeutet, dass du dich bereits festlegen sollst, obwohl du noch keine Zusage vom Vermieter hast.

Das scheinen Makler mittlerweile zu nutzen, um dann eine Aufwandsentschädigung zu fordern