Kann ich mich gefahrlos 4 Wochen nach Eigenkündigung krankschreiben lassen?

9 Antworten

Wenn Du nicht wirklich krank bist, wirst Du (hoffentlich) keinen Arzt finden, der Dich vier Wochen arbeitsunfähig schreibt. Gelingt Dir das trotzdem, kann der AG seine Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse melden, die dann evtl. den MDK einschaltet. Ob das passiert, kann ich Dir nicht sagen.

Verabschiede Dich mit Anstand und nicht durch Betrug am AG, der Krankenkasse und damit der Allgemeinheit.

Hast Du Deinen Resturlaub nicht beantragt oder wurde er nicht genehmigt? Ablehnen kann der AG den Urlaubsanspruch nur, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Wenn Du den Resturlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst, muss er nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausbezahlt werden.

Ob Du Deine Überstunden ausbezahlt bekommst, kann ich Dir nicht sagen. Da kommt es darauf an was im Arbeitsvertrag wörtlich vereinbart ist. Es gibt Klauseln die sind wirksam, andere sind nichtig. In welchem Zeitraum sind die Überstunden angefallen? Wo sind die Überstunden denn aufgelistet, wenn sie lt. Vertrag mit dem Gehalt abgegolten sind? Das kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen.

Was Dein Arbeitszeugnis anbelangt muss der AG dies "wohlwollend" formulieren. Er ist aber nicht verpflichtet zu lügen. Da kommt es wohl auf die genaue Formulierung an ob Du eine Berichtigung verlangen kannst oder nicht.

Was meinst Du mit der "Klausel der Grüße"? Wenn Du den Anspruch auf eine Schlußformel mit dem Dank, den guten Wünschen und dem Bedauern meinst, den gibt es nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat diesen Anspruch schon abgelehnt.

Spassbremse1  02.06.2017, 07:58

Bundesarbeitsgericht hat diesen Anspruch schon abgelehnt.

Kannst du bitte die entsprechenden Gerichtsurteile hinzufügen?

Spassbremse1  02.06.2017, 08:18
@Hexle2

Ein Arbeitgeber der einem Arbeitnehmer ein gutes Zeugnis verweigert, wird sicher erleichtert sein, ihn schon einige Wochen vorher nicht mehr in seinem Betrieb sehen zu müssen.

Hier würde ich raten, einen Anwalt zu nehmen und zu klagen. Denn die Formel verweigern entspricht eines beleidigten Verhaltens wegen der Tatsache, dass der AN gekündigt hat. Wäre der AG wirklich so unzufrieden, dass er eine wohlwollende Zeugnisformel verweigert, hätte er den AN kündigen müssen.

Hexle2  02.06.2017, 08:28
@Spassbremse1

Hier würde ich raten, einen Anwalt zu nehmen und zu klagen.

Warum setzt Du voraus, dass es etwas zu klagen gibt?

Der Arbeitnehmer hat das Recht auf ein wohlwollend formuliertes Zeugnis. Ein AG muss und darf aber nicht lügen.

Das Bundesarbeitsgericht hat auch festgestellt dass ein Zeugnis das der Note "Drei" entspricht nicht beanstandet werden kann, wenn der Arbeitnehmer nicht den Nachweis bringt, dass er ein besseres Zeugnis verdient.

Ebenso muss ein AG belegen können, warum er ein schlechteres als der Note "befriedigend" entsprechendes Zeugnis ausstellt.

Nach § 309 Gewerbeordnung kann man zwar eine Zeugniskorrektur verlangen aber nicht nur weil das Zeugnis nicht gefällt sondern wenn ein besseres Zeugnis den Tatsachen entsprechen würde.

Dass die Schlussformel nicht einklagbar ist, ist unstrittig.

Auf der anderen Seite ist es auch so, dass ein "zu gutes" Zeugnis den Eindruck des "weg lobens" hinterlässt. Da sollte man gut aufpassen.

Mojoi  02.06.2017, 09:10

Zu Hexles umfassender Antwort möchte ich noch zwei Dinge hinzufügen:

Die Welt ist ein Dorf, und

man sieht sich immer zwei Mal im Leben.

Wenn Du in den vier Wochen, die Du noch zu arbeiten hättest, krank werden würdest, hättest Du das Recht, Dir die Urlaubstage auszahlen zu lassen. Du konntest den Urlaub ja nicht mehr nehmen. Was die Überstunden angeht, ist die Frage, was im Arbeitsvertrag steht. Steht dort ausdrücklich, das Überstunden bezahlt werden? Wenn ja, kannst Du auch die Auszahlung der Überstunden verlangen. Jedoch musst Du auch nachweisen können, dass Du diese Überstunden geleistet hast. Das Zeugnis kannst Du bei Unsicherheit von einem Fachmann prüfen lassen. Sollten dort Dinge drinstehen, die Dir zum Nachteil ausgelegt werden könnten, kannst Du eine Überarbeitung einfordern. Als letzten Satz im Zeugnis ist z. B. gut: Frau/Herr xyz verlässt unser Unternehmen auf eigenem Wunsch, was wir sehr bedauern, wünschen ihr/ihm jedoch für den weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

Wenn du krank bist, bist du krank. Wenn du nicht krank bist, wäre dies strafrechtlich relevant. Was erwartest du für eine Antwort auf diese Frage?

Aus meiner Erfahrung heraus, sollte man offen und fair auseinandergehen. Im Zweifel läuft man sich noch ein zweites Mal über den Weg. Letztendlich kann sich die Art der Trennung auch in dem Zeugnis niederschlagen. Gegen ein schlechtes Zeugnis kannst du natürlich vorgehen. Ganz allgemein gesprochen, ist es vor Gericht allerdings relativ schwierig ein wirklich gutes Zeugnis durchzusetzen. Zumal auf viele erforderliche Formulierungen dennoch kein rechtlicher Anspruch besteht. Alleine deswegen würde ich die Trennung mit Anstand bevorzugen.

Ich poste dir mal einen Link zu Fragen rund um das Zeugnis

http://www.kanzlei-mudter.de/zeugnis.html

classyboy94 
Fragesteller
 02.06.2017, 12:30

Da mich mein AG eben schlecht behandelt hat und es immer noch tut, wäre es gut,diese Zeit zu nutzen, um mich auf meinen neuen Job vorzubereiten. Wie teuer wäre es, gerichtlich gegen ein Zeugnis vorzugehen? Also so ca.?

@ dassyboy94

Woher weißt du vorher schon, dass du dich gleich 4 Wochen krankschreiben lässt? Kein Arzt schreibt dich einfach nur so gleich 4 Wochen am Stück krank.

Dann willst du ganz einfach nicht mehr dort auftauchen, aus welchen Gründen auch immer und jeder Arbeitgeber kennt das schon, wenn jemand selber kündigt und dann sofort eine Krankmeldung bringt.

In einem Zeugnis darf der Arbeitgeber nicht offentlich schlechtes schreiben,um dir keine Steine in den Weg zu legen.

ABER es gibt genügend versteckte Andeutungen (kannst du im Internet nachlesen), die deinem neuen Arbeitgeber genügend über dich und deine Arbeitseinstellung verraten.

Wenn in deinem Zeugnis wissentlich falsche Angaben gemacht werden, kannst du klar dagegen vorgehen, aber kommt darauf an, welche Beweise dein Arbeitgeber vorbringen kann.

Besser und klüger (auch für das Arbeitszeugnis) wäre es, die vier Wochen noch seine Arbeit so gut als möglich zu machen und sich dann zu verabschieden.

Wenn jemand nach seiner eigenen Kündigung sofort eine Krankmeldung holt, dann hat er ein Problem, warum er nicht mehr bis zum letzten Tag (mit Urlaubsverrechnung) da arbeiten will.

Hallo.

Mit dem Krankschreiben ist das so eine Sage. Kein Arzt darf dich krankschreiben wenn du gesund bist.