Kann ich meine aussage bei der polizei ändern?

6 Antworten

ja kannst du, ist nur die frage was das für konsequenzen für dich sidn. hast du mutwillig falsch ausgesagt, kann das folgen haben. die sind so aber weit geringer, als wenn es ans licht kommt, ohne das zu was gesagt hast.

§ 153 Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Mannero  26.01.2015, 00:58

Keine Geldstrafe. Viel Spaß mit der Bewährung.

papaaaaaaaaim  26.01.2015, 03:39

steht da nicht VOR GERICHT ODER UNTER EID? das heißt wenn du beim revier was sagst, dann ist das nicht unter eid und nicht vor gericht.

kannst du. aber dann wirst du auch wegen falschaussage belangt werden

Leiderwah 
Fragesteller
 26.01.2015, 00:57

Das war bei der vorladung ist ja nicht vor gericht trotzdem?

Softrox  26.01.2015, 00:58
@Leiderwah

Ja, aber nicht ganz so schlimm, weil die vor Gericht einen Meineid schwörst.

In deinem Fall hängt die Strafe davon ab wie schwerwiegend deine Falschaussage war.

hast du jemand falsches eines verbrechens beschuldigt? das wäre nicht gut

ErsterSchnee  26.01.2015, 01:00
@Softrox

Dann ist die Richtigstellung aber immer noch besser, als zu schweigen und das weiter durchzuziehen!

Softrox  26.01.2015, 01:00
@ErsterSchnee

Ja das auf jeden Fall (ausser es würde nicht auffliegen).

Trotzdem sollte das Richtig gestellt werden

Ja, das kannst Du, solltest Du auch.

Ja. Solltest Du so schnell wie es geht. Sonst kann es bei Gericht Ärger geben.