Falsch Aussage nach paar Monaten ändern?

7 Antworten

Hallo,

ich bewundere Deinen Mut, dass nun richtig zu stellen.

Wende Dich an die Stelle, die die erste Aussage aufgenommen hat. Hast Du etwas unterschrieben?

Sofern die Polizei nicht erreichbar ist, wende Dich an den Staatsanwalt, der zuständig ist - dies ist bei Gericht leicht zu erfragen, wenn Du das Aktenzeichen des Gerichts kennst. Wenn Du das Aktenzeichen der Polizei oder Staatsanwaltschaft kennst, dann können diese Dienststellen Dir sagen, an wen Du Dich wenden mußt.

Sofern Deine abgegebene Aussage für den Beschuldigten belastbar ist, dann empfehle ich, die psychische Belastung genau zu erklären, die zu der Falschaussage führte. So kann es möglich sein, dass Du für die Falschaussage keine strafrechtlichen Folgen befürchten muß, aber auch das solltest Du mit der Person Klären, der Du nun die Wahrheit sagst.

Sofern vom Beschuldigten wegen Deiner Falschaussage Gefahr gegen DICH ausgehen könnte, solltest Du auch das mit der Behörde besprechen - schließlich muß sichergestellt werden, dass es nicht zu von Rache motivierten Übergriffen gegen Dich oder Dein Umfeld kommt. Ich denke aber, es ist besser die Wahrheit auf den Tisch zu legen, da dies den Beschuldigten - so verstehe ich das hier - ENTLASTET, damit dürfte der/die Beschuldigte dann auch erleichtert sein und eigentlich das Rachemotiv wegfallen.

Das sind meine Gedanken dazu....

cheerio

Hey gromio

Opferschutz sollte an 1.Stelle stehen-da stimme ich dir zu. 

Nur sollte hier bedacht werden-auch ein evtl. zu unrecht beschuldigter Täter ist letztendlich ein Opfer. Hier muss für Klarheit gesorgt werden. 

Eine erlogene Sexualstraftat zerstört die komplette Biografie des Verdächtigen. Job,Familie,Freunde und Zukunft-alles weg. 

Klare Kante und die absolute Wahrheit-das ist meine Einstellung hierzu.  

@LouPing

Nichts anderes habe ich geschrieben.

cheerio

Hey ich sag das jetzt nur weil das anonym ist im Endeffekt hat ein Erwachsener Mann sich als jünger ausgegeben und sex mit mir gegen Geld gehabt als ich 14-15 war  nicht gegen meinen Willen  aber ich habe bei der Aussage antworten zu fragen der Beamten  Unterdruck erfunden das waren keine großen Lügen die ihm Schaden würden aber ich hab denen halt nicht erzählt das ich mich auch bei ihm gemeldet habe aber ich hab das auch nicht so dargestellt als hätte er mich vollgeschrieben aber er war schon zu der Zeit meiner Aussage in u Haft und jetzt muss ich vor Gericht eine Aussage machen ich habe Angst das dass folgen für mich hat könnt ihr mich bisschen aufklären wie ihr euch das vorstellt was jetzt auf mich zu kommt

@Berlinio

Meine Empfehlung: Sag DIE GANZE WAHRHEIT.

Du kannst immer sagen, dass Du bei der ersten Aussage unter psychischem Druck warst und nun besser durchblickst.

Richter  und Staatsanwalt haben Dein Alter zu berücksichtigen. Ich denke nicht, dass das für eine Verurteilung wegen Falschaussage reicht.

Aber: Ich bin kein Anwalt, ich empfehle nochmals: Geh zum Anwalt.

#cheerioo

Ich denke auch, dass es nur Konsequenzen hat, wenn du schon vor Gericht ausgesagt hast - vorausgesetzt, die Anzeige an sich ist rechtens.

Hast du nur Details verdreht oder ist in Wahrheit gar nichts passiert?

Im letzteren Fall hätte ich da absolut kein Verständnis für, weil ich weiß, wie schwer so eine Aussage bei der Polizei ist. Falschaussagen gehen gar nicht und sind immer nur zu Lasten anderer wirklich Betroffener, denen dann immer weniger geglaubt wird.

Wenn es nur Details waren, kannst du dich darauf berufen, dass du dir nicht mehr sicher bist und es nicht mehr genau weißt bzw. bei der ersten Vernehmung zu durcheinander warst und deshalb Dinge gesagt hast, die wahrscheinlich doch nicht so waren.

Es reicht wenn Du beim Gerichtstermin in 2 Monaten die richtige Aussage machst. Die bei der Polizei gemachte Aussage zählt dann ohnehin nicht mehr.

Allerdings solltest Du dich auf die Frage vorbereiten warum Du nun eine geänderte Aussage machst.

Hast du die Angaben gegenüber der Polizei oder vor Gericht gemacht? Wenn nur gegenüber der Polizei, ist das kein Problem. Falls das schon vor Gericht war solltest du einen Anwalt konsultieren.

Hast du, oder haben deine Eltern eine Rechtsversicherung? Falls ja, wende dich an einen Anwalt und lass dich von dem beraten!

Die Aussage bei Gericht ist erst die wichtige Aussage. Wenn Du dort die Wahrheit sagst ist alles gut. 

Was Du bei der Polizei ausgesagt hast, ist dann vollkommen nebensächlich.

Ich würde auch bei der Polizei die Aussage nicht mehr ändern, sondern erst bei Gericht.