Kann ich in der Schweiz trotz Vorstrafe Anwalt werden?

4 Antworten

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Am Ende der praktischen Ausbildung steht die
Fürsprecherprüfung, zu der zugelassen wird, wer neben dem Abschluss in Jura auch
nachweisen kann, Lehrveranstaltungen in Rechtsmedizin, gerichtlicher
Psychiatrie, Kriminologie und Anwaltsrecht, sowie einen Buchhaltungskurs besucht
zu haben. Außerdem dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
"

http://www.europaeische-juristenausbildung.de/Laender/schweiztext.htm → Berufszugang

RobGod1697 
Fragesteller
 07.04.2016, 23:51

Wie muss ich den Begriff einschlägig hier verstehen? Bezieht er sich darauf, dass die Tat nicht zweimal verübt wurde? Wäre eine einmalige Strafe wegen Beschimpfung also zulässig um Anwalt zu werden?

LaurentSonny  07.04.2016, 23:58
@RobGod1697

Eine einschlägige Vorstrafe hat man, wenn man schon mal wegen desselben
Tatbestandes verurteilt wurde, der einem jetzt vorgeworfen wird. Auch
bei sehr ähnl. Delikten, die aber 2 verschiedene Tatbestände erfüllen,
spricht man von einer einschlägigen Vorstrafe (z.B. schwerer Diebstahl
und Wohnungseinbruchdiebstahl)

Bei einer einmaligen Sache solltest du also aus dem Schneider sein. Im Zweifel frägst du aber am Besten in der Lehranstalt nach, wo du Jura belegen willst

RobGod1697 
Fragesteller
 08.04.2016, 00:00

Vielen Dank!

Ich folgere daraus, dass man bei einer Vorstrafe wegen Beschimpfung (Strafe von 90 Tagessätzen) also durchaus Anwalt werden kann, da die Tat nicht wiederholt wurde und somit nicht einschlägig ist. Ist das richtig?

Das kann/wird Dir die Anwaltskammer sagen können.

Wenn Du Schweizer-Bürger bist, ist das kein Problem ... sonst wirst Du sowieso ausgeschafft!

RobGod1697 
Fragesteller
 07.04.2016, 23:55

Ist das faktisch begründet oder reine Ironie? :"D

azervo  08.04.2016, 00:28
@RobGod1697

Das ist keine Ironie .. der Rassismus ist in der Schweiz derartig übermächtig, dass sogenannte Schweizer-Bürger, höchstens  eine Geldstrafe, für "Verbrechen" bekommen, für die sogar EU-Bürger 2 Jahre eingesperrt werden.

Ich kann Dir Duzende Namen von Leuten geben, die, weil sie "Schweizer" sind, nicht eingesperrt worden sind, während ihre Komplizen oftmal Jahre lang, in Untersuchungshaft sitzen müssen.

Die Schweizer wollen, zum Beispiel, unbedingt demonstrieren, dass sie gegen "Gelwäscherei" vorgehen. Da werden dann Ausländer besonderst schikaniert, um zu zeigen, dass man etwas gegen Geldwäscherei tut. Schweizer-Bèrger werden noch nicht einmal befragt.

Besonderst im Bereich "Bankenkriminalität" ist dieser Rassismus eklatant: Da geht es nicht nur um "Rassismus" in Form von Nationalem-Rassismus, sondern es kommt auch noch darauf an, wieviel Geld die "Täter" haben ... bei Ultra-Reichen ist Geldwäscherei gar kein Problem ... bei Leuten, die kein Geld haben, wird sogar wegen ein paar Franken wegen Geldwäscherei ermittelt, obwohl "Geldwäscherei" erst ab 100 000 Franken überhaupt in Betracht gezogen werden kann.

Der Satz "da die Tat nicht wiederholt wurde und somit nicht einschlägig ist." ... lösst bei mir Lachkrämpfe aus ... das gilt nur für "Schweizer-Bürger".

Ich gebe Dir noch ein ganz dümmliches Beispiel, aus den letzten Tagen. Da gab es die Geschichte von so ein paar halbstarken religiösen Spinnern, die sich geweigert haben, einer Lehrerin, die Hand zu geben. Da hat es sogar die Frau Sommarouga für nötig gehalten, das zu kritisieren und zu behaupte "Händeschütteln" wäre ein Teil unserer Kultur (das Fernsehen zeigte dann sogar Bilder, wo eine ganze Klasse der Lehrerin die Hand gegeben hat ... so was habe ich noch nie erlebt ..noch nicht einmal, wenn eine Lehrerin Geburtstag hatte) .Das hat die Frau Sommarouga nur gemacht, weil das "Ausländer" waren ... ich bin 7 Jahre lang, in Basel, in die Schule gegangen und mir hat nie ein Lehrer die Hand gegeben ...und wenn ich es verweigert hätte, einem Lehrer die Hand zu geben, dann hätte mir, noch nicht einmal die Putzfrau der Schule, einen Vorwurf gemacht.

RobGod1697 
Fragesteller
 07.04.2016, 23:55

Besser gesagt, ist es wirklich kein Problem?