Kann ich für die Wohnungsübergabe eine andere Person bevollmächtigen (Auszug Mitte Mai 2016, Kündigungsfrist erst 30.06.16, ziehe 600 km weit weg)?

5 Antworten

Wenn der Vermieter die Übergabe jetzt noch nicht machen will, ist das sein gutes Recht. Selbstverständlich kannst du für die Übergabe jemanden bevollmächtigen.

Die Wohnung mußt Du an den Vermieter zurück geben.  Und das nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Wenn der Vermieter sie nicht schon Mitte Mai zurück nehmen möchte kannst Du nichts machen.

Jemand anderen Mit der Übergabe bevollmächtigen darfst Du natürlich.

Mit einer von dir erteilten Originalvollmacht mit Originalunterschrift gibt es keinen rechtlichen Zurückweisungsgrund.

Bezüglichder vorzeitigen Rückgabe lies hier:

Die vorzeitige Wohnungsrückgabe
durch den Mieter ist grundsätzlich zulässig. Verweigert der Vermieter
die vorzeitige Rücknahme der Wohnung gleichwohl, dann gerät er in
Annahmeverzug.

Dies hat das

LG Bonn, Urteil vom 05.06.2014, Az. 6 S 173/13

entschieden.

Es gibt aber auch entgegengesetzte Urteile. Der BGH hat noch nicht abschließend darüber geurteilt.

Ohne Mietaufhebungsvertrag... http://www.mietaufhebungsvertrag.de/ kannst Du die Wohnung nicht frühzeitiger übergeben, d. h. der Vermieter muss schon ebenfalls gewillt sein die Übergabe vorzeitig vorzunehmen. Das mit der Bevollmächtigung ist gar kein Problem. Das machen Vermieter ja umgekehrt auch, z. B. durch eine Hausverwaltung o. ä. 

Natürlich kannst du eine Person deines Vertrauens beauftragen, für dich die Wohnungsübergabe durchzuführen. Allerdings haftest du dann auch für ihre Aussagen.