Kann ich eine Brille von den Steuern abrechnen die ich in Polen machen lassen habe?

7 Antworten

wenn das alles ist, was du absetzen kannst, dann ganz sicher nicht.

Wenn du eine Chance haben willst, sollte zum einen auf der Rechnung Computerbrille oder ggf. auch Schutzbrille stehen, aber die kannst du auch nur dann geltend machen, wenn du eine Reihe anderer Aufwendungen hast, die du unter "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen kannst.

Es ist dabei unerheblich, ob die Brille in Polen, Indien oder Deutschland gekauft wurde. Die Brillen sind im Ausland oft deutlich billiger und wenn eine Notwendigkeit gegeben ist, dann ist bei einer billigen Brille der Steuerspareffekt ja auch niedriger.

Eine Freundin von mir hat sich in Indien eine Brille anferigen lassen, die in Deutschland über 1.000 € mehr geköstet hätte. Von der Ersparnis konnte sie locker den Flug zahlen

Das sind außergewöhnliche Belastungen (agB) nach §33(1) EStG. Hierzu zählen beispielsweise auch Krankheitskosten o.ä. agBs sind Kosten, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und dies größere Aufwendungen sind, als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen.

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Das die Brille hierbei in Polen gekauft wurde, spielt keine Rolle.


agBs n.§33(1) EStG wirken sich nur insoweit aus, soweit Sie die zumutbare Belastung §33(3) EStG übersteigen. Diese ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE), Familienstand und der Kinderanzahl.

Beispiel: Steuerpflichtiger, keine Kinder, GdE 35.000 €, Krankheitskosten etc.: 3.000 €

  • Außergewöhnliche Belastung 3.000 €
  • zumutbare Belastung 6 % von 35.000 € = 2.100 € *-Bemessungsgrundlage (3.000 - 2.100 =) 900 € agB

Ist schon etwas älter:

Die Kosten für eine Brille sind in der Regel steuerlich nicht absetzbar. Der Grund: Eine Brille gleicht "körperliche Mängel" aus, die Kosten sind deshalb private Kosten. Das gilt auch für eine Brille, die Sie ausschließlich bei der Berufstätigkeit verwenden und am Arbeitsplatz aufbewahren.

Bestätigt durch:

BFH 20.07.2005 - VI R 50/03

Grundsätzlich ja, wenn du insgesamt über die Belastbarkeitsgrenze hinaus kommst.( 2 % des Jahreseinkommens)

naomimcmorris  06.11.2010, 22:19

Nein, die Grenze ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte!

naomimcmorris  06.11.2010, 22:23

...und dem Familienstand und der Kinderanzahl §33(3) EStG ... siehe meine Antwort, dort ist ein Beispiel.

Ich denke, du kannst keine Brille von der Steuer absetzen, egal woher die kommt.

naomimcmorris  06.11.2010, 22:20

Es sind agBs §33 EStG

munichr  07.11.2010, 17:20
@naomimcmorris

roneau, du "denkst" ? Im Steuerrecht zählt aber "Wissen". Und dein "denken" ist leider falsch :-P