Anwalt will Geld für E-Mail-Korrespondenz

9 Antworten

Selbst wenn ein Anwalt 'nur' telefoniert, verrechnet er es - was sein gutes Recht ist^^ und mit einem Anwalt würde ich mich erst recht nicht anlegen - also bezahl es und gut ist^^

Jede Auskunft über einen Anwalt kostet, selbst wenn man nur erstmal den Sachverhalt klären muss. das musst du zahlen. Du hast ihn konsultiert und er seine Arbeit gemacht

Er hat dich beraten und darf das berechnen, auch ohne Mandat. Warum sollte er umsonst arbeiten?

Wie ist die Rechtslage?

§ 612 BGB

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Und glaub mir: Anwälte kennen diesen Paragraphen in- und auswendig... ;-)

Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass der betreffende Anwalt in Deutschland überhaupt keine Zulassung hat. Und auch wohl in dem Land, in welchem er "praktiziert", liegt keine Zulassung vor. Er gibt sich nur viel mehr als Anwalt aus und führt den Titel "Rechtskonsulent". Dabei gibt es diesen Berufsstand weder in Deutschland, noch im betreffenden Land. Ich nehme nun also an, dass eine "stillschweigende Vereinbarung" zu durch E-Mail-Verkehr anfallende Kosten, unter diesen Bedingungen hinfällig ist. Oder wie sehe ich das?