Gebürenpflichtiger Privatparkplatz - wie soll man das Geld verlangen?
Ich weiß es ist ein langer Text, aber solangsam verzweifle ich echt an unseren Nachbarn. Ich bin sehr dankbar für jede Art von Hilfe.
Wir haben einen kleinen Hinterhof auf dem unsere beiden Autos und ein das eines Nachbarn (der uns Miete zahlt) stehen. Die Leute aus dem Nachbarhaus sehen es aber als selbstverständlich auf unserem (ausgeschilderten) Privatgelände zu parken. Die Hofeinfahrt gehört zum Nachbarhaus, aber es wurde schon vor Ewigkeiten geregelt dass wir das Durchfahrtsrecht haben. Wenn wir von denen eingeparkt werden ist es nur Hausfriedensbruch und die Polizisten bequemen sich frühestens nach einer Stunde hierher. Es macht ja nichts aus wenn man z.B. zu einem Arzttermin viel zu spät kommt.
Deswegen haben wir vor einer Weile Schilder anbringenlassen und das privatgelände in einen gebürenpflichtigen Privatparkplatz umgewandelt. Jetzt ist das Problem, dass die Leute aus dem Nachbarhaus trotzdem bei uns parken und dann irgendwann einfach abhauen.
Einmal haben wir einen Zettel an das Auto von so einem "Wildparker" angebracht (mit Informationen: wo unsere Eingangstür mit Klingel u. Sprechanlage ist, und dass er nachdem er gezahlt hat hinausfahren kann). Der hat uns dan Angezeigt wegen Nötigung (Die Polizisten haben uns zwar gesagt dass dabei überhaupt nichts rauskommen wird, aber trotzdem halte ich das für eine absolute Frechheit!!)
Die Frage ist jetzt, was kann man machen (was legal ist) um wenigstens das Geld zu bekommen (es sind stündlich 3€, da läppert sich schon einiges zusammen), dafür dass wir ständig eingeparkt werden. Die "Wildparker" immer rausfahrenlassen und dann jedesmal zum Anwalt rennen ist sehr unpraktisch, weil es wirklich 3-4 mal in der Woche vorkommt.
Danke für eure Hilfe.
9 Antworten
Na indem man eine Firma beauftragt, welche Knöllchen anbringt. Parkplatzgesellschaft oder so. Die kommen dann kontrollieren ob alle ein Ticket haben. Und wenn nicht, gibt es einen Strafzettel. Schreckt zumindest ab, ob ihr euer Geld so einfach bekommt, ist eine andere Sache.
Vergeßt nicht ein Schild aufzustellen mit den AGB. (Kleingedrucktes)
Wer sich auf euren privaten Parkplatz stell wird abgeschleppt, so einfach, dies ist eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§ 862 BGB).
Die Herausgabe des Fahrzeugs wird an die Zahlung der Kosten, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geknüpft.
Vertragsstrafe auf 5.000,- € festsetzen und schon ist Ruhe.
Abschleppen ist nicht möglich, da die Hofeinfahrt sehr eng ist und auch ziemlich verschachtelt.
Gibt es die Möglichkeit, dass Ihr eine Kette an der Einfahrt anbringt? 3 Euro die Stunde finde ich schon sehr viel. Du musst die 3 Euro pro Stunde ja auch noch versteuern, hast also am Schluss keine 3 Euro mehr.
Es gibt auch die Möglichkeit, Pfosten in den Boden zu machen, damit dort eine Kette befestigt werden kann.
Wenn es immer die gleichen Falschparker sind, dann besteht die Möglichkeit einer Unterlassungsklage.
Es sind immer verschiedene Mieter, Handwerker und irgendwelche Bekannten der Mieter des Nachbarhauses.
Einfach einen Sperrbügel oder eine Schranke montieren, Schlüssel nur für Berechtigte.
Google = sperrbügel parkplatz
Ist unpraktisch aufgrund des Grundrisses und der angrenzenden Häuser.
Wir haben es mit absicht so teuer gemacht, damit sie daraus lernen und uns nicht dauernd einparken. Kette geht nicht :/ An den Hof grenzen 2 andere Häuser an, an den wir die Kette befestigen müssten.