Aufstockung Jobcenter, Darf Jobcenter meine Fahrtkostenerstattung als Lohn berechnen?

3 Antworten

Du hast von @ beangato zwar schon einen Link zu einem Urteil eines Sozialgerichts bekommen,allerdings bin ich der Ansicht das dieses bei dir keine Anwendung finden dürfte !

Der Grund liegt darin,dass du von deinem AG - deine Fahrkosten bzw.eine Pauschale für die Fahrt zur und von der Arbeit bekommst und in dem Urteil geht es darum,dass der Kläger sein privates Fahrzeug für die Beschäftigung genutzt hat und das vom AG - abgegolten bekommen hat.

Meiner Ansicht nach also nicht zu vergleichen,denn hier entstehen ja nicht nur wesentlich höhere Nutzungskosten,sondern auch der Wiederverkaufswert leitet durch die hohe Fahrleistung.

Es kommt bei dir meiner Meinung nach darauf an,wie viel KM - du tatsächlich im Monat zur und von der Arbeitsstelle fahren musst.

Jeden KM - Hin und Zurück auf kürzestem Weg,kannst du mit 0,20 € ansetzen,dass stünde dir dann zunächst für deine Fahrkosten zu.

Von diesem Betrag musst du dann 54,67 € abziehen,die Differenz stünde dir dann ohne Anrechnung zu.

Grund ist,dass du in der ersten Stufe deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen deinen so genannten Grundfreibetrag von 100 € hast,den musst du zunächst zum Großteil für deine Aufwendungen verbrauchen,die dir durch deine Beschäftigung entstehen.

Von diesen 100 € kannst du 30 € Versicherungspauschale abziehen und 15,33 € Werbungskosten,so kommen 45,33 € zum Abzug und ergeben dann diese 54,67 €,die du erst verbrauchen müsstest,bevor du einen Überhang dann separat geltend machen könntest.

Die 54,67 € können sich durch deine gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge für die KFZ - Haftpflicht noch einmal verringern.

Natürlich hast du was von dem Fahrtkostenzuschuss: du benötigst weniger Unterstützung vom Staat!

Und es ist doch ganz einleuchtend, dass auch dieses Geld angerechnet wird, denn es steht dir ja auch zur Verfügung

es steht dir ja auch zur Verfügung

Wohl kaum. DEr/die FG geht, denke ich, in Vorleistung und bekommt das dann zurück.

SaVer79 hat vollkommen recht! Jemand, der die Fahrtkosten nicht vom AG erstattet bekommt, dem werden die Fahrtkosten abgesetzt (bekommt mehr ALG2).. Kann man doch froh sein wenn man noch weniger vom Staat abhängig ist. Vor allem macht es keinen Unterschied ob der Staat oder der Arbeitgeber die Fahrtkosten trägt.

Es gibt sogar ein Urteil:

http://www.bg45.de/index.php/10079/einkommen-durch-fahrtkostenerstattung-urteil/

S 18 AS 871/12

Entscheidend sei, dass die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten
erstattet wurden, der Arbeitgeber also nicht eine monatliche Pauschale
zahlte. Es handele sich hier lediglich um eine Kostenerstattung.

Wenn das bei Dit der Fall ist, lege Widerspruch gegen die Anrechnung ein. Oder stelle einen Überprüfungsantrag nach §44, SGB X, wenn die Widerspruchsfrist schon vorbei ist. Dann muss 1 Jahr rückwirkend neu berechnet werden.

Es geht aber doch hier nicht um Fahrten im Rahmen der Tätigkeit, die der AG angeordnet hat! Es geht um die Kosten der Fahrt zur Arbeit! Das ist ein Unterschied