Aufstockung ALG 1?

2 Antworten

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Erst mal zur Erstausstattung der Wohnung !

Da würde dir auch etwas zustehen wenn du Wohngeld beziehen würdest,du musst dir das ganze nur finanziell nicht leisten können,also dem Grunde nach bedürftig sein und darauf angewiesen sein.

In der Regel kann man sich nicht aussuchen was man gerne hätte,dass Wohngeld ist hier eine vorrangige Leistung,dass Wohngeld muss aber inkl.deines Einkommens / Vermögens deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll abdecken,sonst würde das Wohngeld abgelehnt.

Solange deine EX - diese ca. 270 € zuzahlt ist das Einkommen in dem Sinne und das würde zu deinen 685 € ALG - 1 addiert,würden dann also ca.955 € ergeben.

Dein Bedarf nach dem SGB - ll  ( ALG - 2 vom Jobcenter ) würde dann min.bei derzeit 404 € Regelsatz liegen,der wäre zur Deckung des Lebensunterhalts gedacht und dazu kämen dann deine ca. 540 € für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass würde dein Bedarf von ca. 944 € ergeben.

Beim Wohngeld braucht man in der Regel ein Mindesteinkommen von 80 % des Bedarfes nach dem SGB - ll,dass würden dann ca. 950 € sein,also bräuchtest du ca. 760 € und das würdest du für die 3 Monate ja erreichen,weil deine EX - die ca. 270 € noch zahlt,dass fällt aber nach den 3 Monaten weg,demnach würdest du dann das Mindesteinkommen nicht mehr erreichen.

Ich gehe davon aus das auf Grund dessen dann der Antrag auf Wohngeld abgelehnt würde,denn dann hast du ja nur noch deine 685 € und ca.760 € müsstest du haben.

Dein Bedarf liegt also derzeit bei 404 € Regelsatz + ca. 540 € für die KDU = ca. 944 € pro Monat.

Du hast 685 € ALG - 1 und wenn du kein weiteres Einkommen hast stehen dir darauf min. schon mal deine 30 € Versicherungspauschale zu,du könntest dann auch noch gesetzlich vorgeschriebene Beiträge für Versicherungen usw. absetzen.

Das Jobcenter würde dir also theoretisch zumindest diese 30 € von deinen 685 € ALG - 1 abziehen,es blieben dann ca. 655 € übrig und dazu käme dann vorerst das sonstige Einkommen von ca. 270 € was dir die EX - für 3 Monate zahlt.

Dann kämen wir auf ca. 925 € anrechenbares Einkommen,dein Bedarf läge bei ca. 944 €,macht eine Differenz von ca. 19 € bis dann nach den 3 Monaten diese ca. 270 € entfallen,dann stünden dir zumindest für weitere 3 Monate eine Aufstockung von ca. 289 € zu.

Das ganze vorerst deshalb,weil die Angemessenheit der KDU - geprüft werden würde und das Jobcenter bei unangemessenen KDU - diese nach der schriftlichen Aufforderung zur Kostensenkung in der Regel nur für weitere 6 Monate in tatsächlicher Höhe übernimmt.

Du müsstest dir dann in dieser Zeit überlegen ob du dir eine angemessene Wohnung suchst oder nach dieser Zeit die Differenz selber zuzahlst.

Für eine Person gilt als angemessen ca. 45 qm - 50 qm,was diese dann kosten dürften kannst du nur genau vom Jobcenter erfahren,kannst aber auch erst mal im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachsehen oder gibst mal ein ,, angemessene KDU " und dazu dann den Namen deiner Stadt,dann hast du erst mal einen Überblick.

Kannst auch gleich mal eingeben ,, Harald - Thome - Erstausstattung ",da kannst du nachsehen was du bekommen könntest du wie viel für was.

Hallo und erstmal vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht hben, mir es ausführlich zu erklären. Das mit dem Geld und der KDU hab ich soweit verstanden. Wo kann ich denn einen Antrag für die Erstausstattung beantragen? Die Dame beim Jobcenter meinte zu mir, dass Sie halt keine Bank seien. Ich hab diesen Satz irgendwo schon einmal in einem Forum gelesen, es scheint so, als wäre das die Standartantwort bei denen. Stell ich den Antrag auch beim Jobcenter oder Sozialamt oder sogar bei der Agentur für Arbeit?

@atze1887

Den Antrag stellst du beim Jobcenter !

Wie gesagt macht es in meinen Augen keinen Sinn hier einen Antrag auf Wohngeld zu stellen,weil du nach diesen 3 Monaten nicht mehr über das nötige Mindesteinkommen verfügst.

Du solltest also einen Antrag auf ALG - 2 stellen und in einem formlosen Schreiben eine Erstausstattung beantragen,du musst dann deine spezielle Situation darstellen,also das dies deine erste Wohnung ist und du vorher in einer WG - oder einem möblierten Zimmer gewohnt hast.

Denn dann handelt es sich um eine Erstausstattung und nicht um eine Ersatzbeschaffung,denn diese muss man dann aus dem Regelsatz ansparen,man könnte dann in dringenden Fällen einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen,was dann mit den laufenden Leistungen verrechnet würde.

Das sind dann max. 10 % deiner maßgeblichen Regelleistung,also von 404 € Regelsatz max. 10 %.

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

wohngeld muss vorrangig genommen werden, wenn es mehr ist als alg2. da wurde dir nix schmackhaft geredet. wenn du nun völlig bedürftig bist, weil keine wohnungseinrichtung etc, sollte erstmal ein antrag auf erstausstattung gestellt werden und wenn eben zumindest nur als darlehen. davon kannst du dir dann das nötigste wie bett, kühlschrank etc im sozialkaufhaus kaufen.