Kann ich auch an meinem Nebenwohnsitz zum Arbeitsamt?

6 Antworten

Zur Info: Das Arbeitsamt gibt es nicht mehr, der Verein heißt jetzt Arbeitsagentur. Er ist verantwortlich für sogenanntes ALG 1, wofür Dir wahrscheinlich die Voraussetzungen fehlen: Da es sich beim ALG 1 um eine Versicherungsleistung handelt, musst Du vorher eine gewisse Zeit in diese Versicherung (Arbeitslosenvers.) einbezahlt haben, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Wenn dieser Anspruch nicht besteht, stehen Dir Leistungen nach dem SGB II zur Verfügung, sprich ALG 2. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung die aus Steuermitteln finanziert wird. In diesem Fall wären also sog. Job-Center oder auch Argen oder Optionskommunen für Di der richtige Ansprechpartner. Und das dort, wo Dein Hauptwohnsitz ist, also bei Deinem Erstwohnsitz.

Um ALGI oder ALGII geht es mir gar nicht - das würd ich so oder so nicht bekommen, solang ich noch studiere!

Mir gehts nur darum, ob ich mich arbeitssuchend melden kann, um dann bei Bedarf etwas Geld zu bekommen (Fahrkarten, Geld für die Bewerbungen etc.), weil Bewerben ja sau teuer ist ....

so lange du studierst, hast du keinen anspruch auf arbeitslosengeld.

prinzipiell kannst du dort zum arbeitsamt gehen, wo dein derzeitiges leben ausgerichtet ist, also eher am zweitwohnsitz.

Es geht ja nich um Arbeitslosengeld ... ich bekomme ja Geld von meinem Eltern und auch weil ich nebenher ab und an mal einen Monat arbeite. Aber Fahrten zu Bewerbungsgesprächen können ja schnell mal 100 Euro oder mehr sein, eine abgeschickte Bewerbung kostet ja bestimmt auch 4 oder 5 Euro, .... Hätte ich da ne Chance, etwas Geld zu bekommen, wenn ich mich jetzt schon arbeitssuchend melde? Das hat ja mit dem Arbeitslosengeld an sich nichts zu tun ... oder?

Arbeitsuchend melden musst du dich sogar sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis hast. Sonst hast du von vorne herin schon mal schlechte Karten. Geh doch einfach an deinem tatsächlichen Wohnsitz zum Arbeitsamt und schildere deine Lage. Ja Bewerbungskosten kannst du beantragen, wenn du ordnungsgemäß gemeldet bist.

Wohnsitz hin oder her; die Zuständigkeit einer Arbeitsagentur ist grundsätzlich dort gegeben, wo ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe. Ob dieser nun der Haupt- oder Nebenwohnsitz ist, ist nur am Rande interessant. Bei Kosten zwecks Bewerbung, Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen o.ä. spricht die Arbeitsagentur neuerdings von Leistungen aus einem "Vermittlungsbudget"; dieses soll eine Hilfestellung zur Beendigung einer bestehenden oder Vermeidung einer alsbaldigen Arbeitslosigkeit geben. Hierfür ist generell eine Meldung bei der Arbeitsagentur erforderlich. Viele Agenturen sind recht sparsam damit; darum den Betreuer in der Agentur unbedingt selbst darauf ansprechen.

Melde doch einfach einen Nebenwohnsitz auf dem Arbeitsamt an. Dann bist Du immer vor Ort.

? Verstehe ich nicht .... Meine Info ist, dass ich nur zum Arbeitsamt an meinem Hauptwohnsitz gehen kann, und das wurde mir am Telefon auch so vom Arbeitsamt gesagt (aber ich hab das Gefühl, ich hab da mit Pappnasen geredet).