Kann Freundin (welche Hartz 4 bezieht) bei mir zur Untermiete einziehen?

4 Antworten

Ja, in dem Moment in dem sie bei dir einzieht, seid ihr eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft und werdet als BG berechnet. Grund dafür sind eure beiden gemeinsamen Kinder.

eisbaer42 
Fragesteller
 04.02.2015, 09:00

Danke, Hab ich befürchtet.

Bei gemeinsamen Kind(ern) geht das Amt sofort nach Einzug von einer Bedarfsgemeinschaft aus, das gibt es auch keine "Probezeit" mehr. Untermiete mit Vetrag ist da nicht drin, das wertet das Amt zu recht als Verschleierungversuch und da spielt kein Jobcenter mit und das auch mit gutem Recht.

Fuer dich bedeutet das, dein Einkommen wird in eurer 4er Bedarfsgemeinschaft voll angerechnet und wenn es ausreichend ist, dann bekommt deine Freundin kein Hartz IV mehr oder zumindest weniger.

Auf der anderen Seite ist es ja auch so, wenn ihr 2 gemeinsame Kinder habt und sie nicht arbeitet, dass es ja nur vollkommen normal ist, dass dann der Vater der Kinder auch fuer den Unterhalt der Mutter seiner Kinder sorgt.

Wenn dein Einkommen zu knapp ist, dann kriegt ihr aber Aufstockung.

eisbaer42 
Fragesteller
 04.02.2015, 08:58

Vielen Dank erstmal. Ja das dachte ich mir schon, hab eben gehofft das es da vieleicht ein Schlupfloch gibt. Unterhalt zahle ich ja auch, doch bei einem Gehalt ne 4 Köpfige Familie zu ernähren ist nicht einfach. Und ich wollte eben nach Möglichkeit meine größere Wohnung halten. Das ist dann allerdings ja nicht mehr möglich. Schöne Woche noch

Was sollte es denn anderes sein als eine eheähnliche Gemeinschaft? Für die Kinder ist das sowieso besser.

Na was erwartest du? Ihr seit ein Paar und zieht dann zusammen. Soll der Steuerzahler dann immer noch für euch getrennt zahlen?

Natürlich könnt und dürft ihr zusammen ziehen. Aber ihr werdet dann auch so berechnet. Außer ihr schlaft in getrennten Betten und lebt auch sonst getrennt aber das müsstest du nachweisen.