Arbeitsamt holt sich von Rente Geld zurück

4 Antworten

Wenn du während der Wartezeit für die Rente andere Sozialleistungen in Anspruch genommen hast, werden diese mit der evtl.Rentennachzahlung verrechnet. Diese Nachzahlung bekommst du dann gar nicht in die Hand. Solte die Nachzahlung allerdings nicht ausreichen, brauchst du auch die Differenz nicht zu zahlen.

Hallo,

hier eine Antwort :

Antwort von DerHans 08.08.2010 - 10:01

Wenn man die Grundsicherung beantragt, weil der Rentenantrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde, lässt sich die Arge normalerweise den Anspruch auf eine evtl. Nachzahlung abtreten. (Überleitungsanspruch) Wird dann die Rente bewilligt und nachgezahlt, wird sie gleich verrechnet. Wenn das nicht so erfolgt, ist ist die Nachzahlung im Monat des Zugangs Einkommen, wird also komplett angerechnet. Danach ist es Vermögen mit den entsprechenden Freibeträgen. Ob du weiterhin Grundsicdherung erhältst, liegt dann an der Höhe der Rente.

Noch eine interessante Antwort von

Antwort von vollimleben 07.08.2010 - 10:11

Irgendwie muss man ja klein-klein mal anfangen Schulden loszuwerden. ... abziehen wollen vom ALG 2-Bezug, wird das sicher human vonstatten gehen. ... Wenn du wirklich eine Rente erhälst und vom Arbeitsamt sozusagen als ... www.sozialleistungen.info/.../t-vermoegensanrechnung-nach-2-jahren-rueckzahlung-

Emmy

Das AA hat eine Erstattungsanspruch an die DRV, die rechnen das gegeneinander auf und teilen dir das ergebnis mit, du selbst musst kein geld zurückzahlen!!! das machen die untereinander. mfg

Wenn du allen so wenig mitteilst, bekommst du auch keine gescheite Antwort.

Zum Beispiel: Wie hat das Arbeitsamt die Forderung begründet?