Kann es sein, dass man wegen Diebstahl von einer Tafel Schokolade in einem Supermarkt in U-Haft kommt?

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Damit Untersuchungshaft angeordnet werden kann, muss es einen Haftgrund geben. Das könnten Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr sein.

Darüberhinaus muss die Schwere der Tat in einem gewissen Verhältnis zu der Haftmaßnahme stehen. Wenn die zu erwartende Strafe keinesfalls eine Haftstrafe, sondern eine soziale Maßnahme oder geringe Geldstrafe wäre, darf keine Untersuchungshaft verhängt werden.

Torranto 
Fragesteller
 10.05.2016, 07:54

Wenn die zu erwartende Strafe keinesfalls eine Haftstrafe, sondern eine
soziale Maßnahme oder geringe Geldstrafe wäre, darf keine
Untersuchungshaft verhängt werden.

Hättest du dafür auch eine Quelle, also Webseite wo das steht?

Paguangare  10.05.2016, 08:07
@Torranto

§ 112, Absatz (1) Strafprozessordnung:

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html

"Sie [die Untersuchungshaft] darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht."

Dazu, was "im Verhältnis" und "außer Verhältnis" bedeutet, gibt es bestimmt sehr viele Gerichtsurteile und Literatur.

Aber eine Tafel Schokolade im Wert von ca. 80 Cent bis 1,20 €, die keiner Privatperson gehört, sondern ohnehin zum Kauf stand, hat auch keine über 80 Cent bis 1,20 € hinausgehende Bedeutung.

Für U-Haft müssen bestimmte Haftgründe vorliegen, wir z.B. Fluchtgefahr, vedunkelungsgefahr etc. Einen solchen Grund sehe ich hier weit und breit nicht. Also wird auch kein Richter die U-Haft anordnen

Wir leben nicht in den USA. Die Anzeige geht zur Staatsanwaltschaft und dort wird das Verfahren normalerweise wegen Geringfügigkeit eingestellt. Kein Richter weit und breit.

Viel Erfolg mit der Schokolade!😉

Damit wirst du nicht mal zum Richter kommen. Die U-Haft ist dazu da, das, wenn die Gefahr besteht, dass ein Täter bei schweren Vergehen, weitere Taten plant, bzw. andere informiert oder ins Ausland flüchten könnte, ihn somit festhalten kann bis weiter Ermittlungen folgen. (Deswegen auch Untersuchungshaft.)

Wenn bei dem Diebstahl einer Schokolade nicht auch noch ein Mensch umkommen würde, dann gibt's keine U-Haft. :D

Untersuchunugshaft gibt es in Deutschland nur dann, wenn ein Haftgrund besteht. Beim Diebstahl einer Tafel Schokolade dürfte beim besten Willen kein Haftgrund bestehen. Nur weil kein fester Wohnsitz besteht, liegt keine "Fluchtgefahr" vor. Ist der Beschuldiogte hingegen flüchtig, kann es wieder anders aussehen. Aber auch dann nciht wegen einer tafel Schokolade.

Wenn der Beschuldigte jedoch weiterer Diebstähle oder anderer Straftaten beschuldigt wird und deswegen dann auch dringend tatverdächtig ist, kann auch eine U-Haft angeordnet werden.

Siehe auch §112 StPO