Kann eine gemeinnützige GmbH eine Spendenquittung für Ehrenamtler ausstellen?
Wie auf der folgenden Seite beschrieben können gemeinnützige Organisationen (politische Parteien, Stiftungen, unabhängige Wählervereinigungen oder Sportvereine) ihren Ehrenamtlern Spendenquittungen ausstellen für ihre geleistete Arbeit.
https://deutsches-ehrenamt.de/steuern/spendenbescheinigungen-verein/
Auf diese Weise können die Ehrenamtler bis zu 20% ihres Einkommens von der Steuer absetzen, das ist also besonders attraktiv für Rentner. Die Frage ist nun, dürfen auch gemeinnützige GmbHs das?
Ich bin momentan Praktikant bei einer Suchtberatung, die große Schwierigkeiten hat Ehrenamtler (Sekreteriat & Hausmeisteraufgaben) langfristig zu finden. Solch eine Spendquittung würde die Mitarbeiter sicherlich entlasten.
4 Antworten
Schau Dir das BMF-Schreiben dazu an. Diese Internetseite übersieht mehrere wichtige Punkte. Unter anderem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spendenempfängers.
„Ansprüche auf einen Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung müssen ernsthaft eingeräumt sein und dürfen nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen. Wesentliche Indizien für die Ernsthaftigkeit von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung sind auch die zeitliche Nähe der Verzichtserklärung zur Fälligkeit des Anspruchs und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers. Die Verzichtserklärung ist dann noch zeitnah, wenn bei einmaligen Ansprüchen innerhalb von drei Monaten und bei Ansprüchen aus einer regelmäßigen Tätigkeit innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit des Anspruchs der Verzicht erklärt wird. Regelmäßig ist eine Tätigkeit, wenn sie gewöhnlich monatlich ausgeübt wird. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist anzunehmen, wenn der Zuwendungsempfänger ungeachtet eines späteren Verzichts durch den Zuwendenden bei prognostischer Betrachtung zum Zeitpunkt der Einräumung des Anspruchs auf den Aufwendungsersatz oder die Vergütung wirtschaftlich in der Lage ist, die eingegangene Verpflichtung zu erfüllen. Wird auf einen Anspruch verzichtet, muss dieser auch im Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich werthaltig sein. Nur dann kommt ein Abzug als steuerbegünstigte Zuwendung in Betracht
Es gibt keine "gemeinnützigen GmbHs". Also kann eine GmbH auch keine Spendenquittungen ausstellen.
Doch, die gibt es. Google mal nach Unternehmen mit der Firmenbezeichnung "gGmbh'
Frag die Geschäftsführung, ob bereits eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Wenn es so ist, dann besteht theoretisch Möglichkeit einer https://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsspende. Einzelheiten müßt Ihr mit einem Fachmann für Steuerrecht abklären.
Ich denke, Du hast den Artikel nicht richtig verstanden.
Eine Spendenbescheinigung kann nur in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung ausgestellt werden und nicht in Höhe von 20 % des Einkommens.
Und was ist bitte der Steuervorteil bei Durchschnittsrentnern, die eh keine Steuern bezahlen?