Auswandern bei Liquidation einer GmbH?

1 Antwort

Rechtlich spricht nichts dagegen. Das macht die Sache nur etwas komplizierter, weil die notwendigen Gesellschafterbeschlüsse dann von einem Notar vor Ort beglaubigt werden müssen. Bei ausländischen Notaren ist im Regelfall eine sogenannte Apostille erforderlich, also eine besondere Form der Beglaubigung. Das macht den ganzen Prozess kostspieliger.