Wie kann ich die Wegzugsbesteuerung verhindern (mit einer UG anstatt einer Gmbh?

4 Antworten

Indem du zu einem Steuerberater gehst und diesen das machen lässt! Ja, kostet was. Aber weniger als Stress mit dem Finanzamt!

Eine UG gilt als eine Kapitalgesellschaft richtig? Ein andere hier hat davon gesprochen , dass eine Personengesellschaft keine Wegzugsbesteuerung beinhaltet und ich somit keine Kapitalgesellschaft machen darf. Aber ich mache das alles alleine .

@Multimilliadar

Die UG ist die "Mini-GmbH" und eine Kapitalgesellschaft, ja. Im Gegensatz zur GmbH braucht man bei der UG keine 25000 Euro als Stammkapital, sondern kann sie bereits mit 1,- € gründen. Es ist allerdings auch vorgesehen, dass die UG im Laufe der Zeit zur GmbH wird, da hier vorgeschrieben ist, dass ein bestimmter Teil der Gewinne in die Bildung des Stammkapitals fließen muss - bis die 25.000 Euro erreicht sind und dann aus der UG eine GmbH wird. Das Stammkapital ist dann die Summe, auf die sich die Haftung des Unternehmens begrenzt - ohne Zugriff auf Privatvermögen der Gesellschafter, deshalb "beschränkte Haftung"!

Da in beiden Fällen aber nun mal StammKAPITAL benötigt wird, sind auch beides KAPITALgesellschaften!

@HappyMe1984

Danke dir. So wie ich das dann verstanden habe , bestehen ja fast alle Unternehmen aus einer Kapitalgesellschaft. Also entweder eine UG oder eine Gmbh. Weißt du wie viel man maximal mit der UG in einem Jahr verdienen kann ohne auf eine GmbH aufzustufen und gleichzeitig nicht so stark von der Wegzugsbesteuerung finanziell ausgebeutet wird? Wie sieht es als Freelancer /Freiberufler (Programmierer usw.) aus ? Warte mal: Wenn ich meine UG komplett schließe und somit dann keine Kapitalgesellschaft mehr besitze , dann kann ich ja ohne Probleme auswandern oder? Danke dir aufjedenfall für deine Antworten. Ich wünsche dir eine wunderschöne Woche! 1984 wegen George Orwell oder weil du da geboren bist? xD

@Multimilliadar

Nein, bei weitem nicht alle Unternehmen sind Kapitalgesellschaften! Allein schon deshalb, weil mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft auch immer die Anforderungen an die Buchführung und den Jahresabschluss sehr viel höher werden und der Aufwand, der dafür notwendig ist, nicht für jeden Unternehmer in einem passenden Verhältnis zum Nutzen einer solchen Rechtsform steht.

Vorsicht ist auch immer beim Begriff des "Freiberuflers" geboten! Es handelt sich dabei NICHT um jemanden, der einfach nur so selbstständig irgendetwas tut, sondern um einen Rechtsbegriff mit klaren Kriterien und Definitionen! Ob eine Tätigkeit unter die "freiberuflichen Tätigkeiten" fällt und somit unter den besonderen Vorgaben per Gesetz dabei ausgeübt werden kann, ist (abseits der Klassiker wie Ärzten oder Anwälten) dabei immer etwas, was man von einem Steuerberater genauestens prüfen lassen sollte. Und auch, ob diese Rechtsform für die selbstständige Tätigkeit wirklich zu all dem passt, was man plant und wohin man vielleicht noch expandieren bzw. der Selbstständigkeit weitere "Standbeine" geben möchte.

Nach allem, was du hier nachgefragt hast, wäre mein Rat somit weiterhin und noch umso mehr der, dass du dir einen Steuerberater suchst und all das mit diesem durchsprichst! Offensichtlich fehlt dir das absolute Grundlagenwissen zu dem Thema (ich bin geprüfte Wirtschaftsfachwirtin und würde dennoch - oder gerade deswegen - NIEMALS ein Unternehmen ohne die Beratung und Begleitung durch einen Steuerberater angehen!). Die Wegzugsbesteuerung ist dabei noch das kleinste Problem, über das man dabei sicherlich auch reden kann, was aber ganz klar nicht das ist, was jetzt erst mal im Fokus der Beratung stehen sollte...

Erst einmal lass dir gesagt sein, dass du nicht mit einer UG so hohe Beträge einnehmen kannst. Du hast eine Ansparpflicht und würdest - früher oder später - in eine GmbH umwandeln müssen.

Ich würde dir - ohne direkt mit Gesetzen und Co. anzufangen, dafür fragst du einen Steuerberater oder Anwalt - direkt eine Gesellschaft im Ausland empfehlen. Dort zahlst du zwar ggf. zeitweise höhere Steuern, die Auswanderung ist aber deutlich einfacher.

was sind die höchsten Beträge , die für eine UG zulässig sind?

@Multimilliadar

25 % des Jahresüberschusses müssen als Rücklagen behalten werden, bis eine Umwandlung in eine GmbH möglich ist.

Als Gründer direkt sechsstellige Beträge einzunehmen klingt schon sportlich. Hier wäre aber eine GmbH und ein Anwalt+Steuerberater sinnvoll.

Du darfst keine Kapitalgesellschaft machen , sondern eine Personengesellschaft , dann bezahlst du vorerst höhere Steuern , aber hast keine Wegzugbesteuerung .

LG Erdem

Ist ein Einzelunternehmen auch eine Personengesellschaft?

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Wie bei einer Personengesellschaft handelt es sich beim Einzelunternehmen auch um eine selbstständige Tätigkeit – allerdings nur von einer einzelnen Person. 

@Multimilliadar

Nein, ein Einzelunternehmen ist keine Gesellschaft.