Kann ein UN vom Azubi Schadensersatz verlangen, wenn dem Unternehmen durch deren Versäumnisse ein Schaden entstanden ist?

8 Antworten

Hallo Melli,

generell ist ein Azubi, eine Azubine nicht wegen Schadenersatz zu belangen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit dahinter steckt.

Ein Azubi ist udn darf kein tragender Faktor in einem Unternehmen sein, sondern ist zur Ausbildung eingestellt und soll etwas lernen.

Wenn also ein Unternehmer Schadensersatz verlangen wollte, wäre zu prüfen, ob er Azubis nicht als billige Arbeitskräfte misbraucht.

Wenn ein Azubi unentschuldigt vom Betrieb fernbleibt, dann kann eine Abmahnung gegeben werden, eine Kündigung ist bei wiederholtem Fernbleiben durchaus in Betracht zu ziehen.

Durch nichterscheinen kann einem Unternehmen kein Schaden entstehen, wenn der Azubi auch als Azubi gesehen wird. Ein Schaden kann nur dann entstehen, wenn ein Arbeitnehmer fern bleibt.

Wo das jetzt alles steht, das musst du dir im Arbeitsrecht raussuchen.

LG Mata

Melli0071979 
Fragesteller
 01.02.2017, 11:31

wow, was eine ausführliche Antwort. Ganz lieben Dank.

uff, das sind 1,5 Seiten Text. Die Frau Azubi hat vorher einen super Job gemacht, doch auf einmal ist sie sehr verschlossen und macht weniger gute Arbeit. Wird von ihrem Chef drauf angesprochen, sie bessert sich.

Dann lassen die Arbeitsleistungen wieder deutlich nach. Sie macht bei ihrer Arbeit viele Fehler.

Dann auf einmal erscheint sie 3 Tage nicht auf der Arbeit. Unentschuldigt. Keiner hört was von ihr. Die Kollegin fährt zum Elternhaus, wo die junge Frau lebt. Dort erklärt ihr Frau Azubi und die Mutter dass der Freund ins Drogenmillieu abgerutscht ist und sie versucht hat ihm zu helfen.

Frau Azubi erscheint wieder auf der Arbeit und sagt es kommt nicht wieder vor. Der Ausbildungsbeauftragte ist verständnisvoll, die Ausbilderin ist eine ganz autoritäre und harte Frau und stellt sich nun die Frage, ob sie Schadensersatz verlangen kann.

so die Geschichte abgekürzt...

Schadensersatz gibt´s bei Vorsatz oder auch mal bei grober Fahrlässigkeit. Ob das ernsthaft gegeben ist, müsste hier anhand der Fakten wesentlich genauer geklärt werden.

Eine Frage wäre wohl auch: welcher Schaden genau ist dem Unternehmen entstanden?

Bei 3 Tagen unentschuldigtem Fehlen (wenn es jetzt wirklich rein das ist), wäre denkbar: Lohnabzug, wenn also keine AU o.ä. vorlag. Aber auch das wäre genauer zu prüfen. Arbeitsrechtlich wäre da erst einmal eine Abmahnung angebracht.


Melli0071979 
Fragesteller
 01.02.2017, 11:30

Danke schön Violetta. Das sehe ich auch so! Zumal man einen Azubi ja auch eigentlich nicht als vollwertige Arbeitskraft einplanen sollte.

Violetta1  01.02.2017, 11:50
@Melli0071979

Exakt. Es wird kaum so sein,dass der Azubi alleinverantwortlich den  millionenschweren Auftrag vom Neukunden an Land ziehen sollte.

Einem Azubi müsste man schon Vorsatz unterstellen, um ihn in irgendeiner Form haftbar machen zu können.

Deswegen ist er ja Azubi, weil er die "normalen" Geschäftsvorgänge erst einmal lernen muss.

Wenn er 3 Tage unentschuldigt fehlt, ist ihm  der Ernst dieser Verfehlung scheinbar nicht eindeutig beigebracht worden. Eine Abmahnung dürfte das dann nachholen

Der AG. kann ihm den Jahresurlaub für diese 3 Tage kürzen. Das ist aber NICHT als Schadensersatz anzusehen.

Nur wenn es sich dabei um Vorsatz handelt.

Melli0071979 
Fragesteller
 01.02.2017, 11:30

danke schön!