Kann ein Prüfer+Zweitprüfer (ob zulässig oder nicht), das Anerkennen einer Abschlussarbeit verweigern?

3 Antworten

Ich verstehe einige Punkte deiner Frage nicht. Woher will ein Dozent wissen, ob du eine "psychologische Betreuung" brauchst oder nicht? Und wieso arbeitest du über Jahre an ein und demselben Thema ohne abzugeben? Wenn du mit dem Dozenten nicht klar kommst, such dir jemand anderen?

JohannMaxZie 
Fragesteller
 11.01.2017, 13:16

ich habe 4 mal abgegeben!

Das mit der psychologischen Betreuung ist eine reine Frechheit.

Das wurde mir gesagt, als ich nach dem zweiten(eigentlich letzten Versuch) genaustens wisssen wollte, woran es gelegen hat.

Auch das Prüfungsamt sieht, dass "etwas faul ist" sonst hätte es mir garkeinen 3. und 4. Versuch zugestanden.

JohannMaxZie 
Fragesteller
 11.01.2017, 13:39
@JohannMaxZie

Ich hatte mir letztes Jahr bereits ein neues Thema gesucht, und auch einen vertrauenswürdigen Betreuer und einen Zweitprüfer gefunden.

Von Seiten der Hochschule wurde dies jedoch abgelehnt (Angeblich keine Anmeldung eines neuen Themas mehr mögl. )

Außerdem ist die Studienberatung mit einem der Prüfer verheiratet.

Das Ganze stinkt bis zum Mars! und leider stecke ich mittendrin.


Willkürlich schon einmal gar nicht.

JohannMaxZie 
Fragesteller
 11.01.2017, 12:24

Eine Begründung fehlt leider. Auch auf Nachfrage bes Prüfungsamtes. Ich bin ratlos.

Der Mensch gibt sich (künstlich?) betont freundlich und dreht und windet sich um eine klare Angabe von Gründen für die Nichtanerkennung.

Mir wird also nicht gesagt , was ich verbessern sollte.

JohannMaxZie 
Fragesteller
 11.01.2017, 12:28
@JohannMaxZie

Denkst du, er hat die Arbeit nicht gelesen?

JohannMaxZie 
Fragesteller
 11.01.2017, 12:32
@JohannMaxZie

zumindest ist da manchmal mein Eindruck. Im Grunde ist mir das auch egal, wie und ob er das macht. Das ist seine Sache.

Aber er lässt mich mittlerweile mehr 2,5 Jahre in derr Luft hängen und ich habe den Eindruck er genießt es mich "in der Hand zu haben".

Leider war ich lange zu leichtgläubig und wenig kritisch/ habe nicht erwartet, was mir gerade widerfährt.

Hallo JohannMaxZie,
so wie du schreibst, scheint es sich um eine Arbeit zu handeln, für die du zwar sehr viel Mühe aufgewendet hast, die aber nicht den Anforderungen einer Bachelorarbeit entspricht. Und die Wertung treffen die Prüfer.

Da sind einige Fragen noch offen, die du klären müsstest:
…..aus willkürlichen Gründen einem bestimmten Studenten den Studienabschluss verweigert/n. geht natürlich nicht. Aber du musst schon nachweisen, dass das willkürlich ist.

Was ist das für ein „Betreuer“? Amtlicher Betreuer oder Mentor? Und wieso kann der eine psychologische Betreuung empfehlen?

Sind die „Außenstehenden“ qualifiziert, eine Arbeit zu beurteilen?

Trotz aller Bemühungen….Welche Bemühungen?

….mitgeteilt "dass es immer noch nicht mit ausreichend bewertet werden könne". Das heißt, dass sie vom Niveau her insgesamt nicht ausreichend ist.

…..sprengt meine Arbeit meines Erachtens schon seit längerer Zeit den Rahmen der Anforderungen an eine Bachelorarbeit. Was sprengt den Rahmen: der Umfang? die Themenstellung? die bearbeiteten Themengebiete? – Die Arbeit kann so umfangreich sein, wie sie will – sie muss das Niveau einer Bachelorarbeit haben.

Kann ein Prüfer es sich erlauben/das durchziehen,……auch wenn eine hochwahrscheinlich als bestanden wertbare Arbeit abgegeben wurde? - Das kann der Prüfer sich erlauben, wenn er feststellt, dass sie nicht als bestanden bewertet werden kann.

Nur das ist meine Frage. Welche Möglichkeiten hat man,…… Du schreibst den Prüfer per Einschreiben an, legst Widerspruch gegen die bisherige Bewertung ein mit der Begründung, du hättest bisher trotz Nachfragen nie erfahren, was an der Arbeit zu bemängeln, was anders zu schreiben sei und dass die Ablehnung der Arbeit (mitgeteilt "dass es immer noch nicht mit ausreichend bewertet werden könne“) keine Begründung enthalte. Du verlangst eine schriftliche Stellungnahme dazu.

Und dann schreibst du eben die Arbeit nach den entsprechenden Anforderungen.

Nadelwald75  11.01.2017, 13:02


Hallo JohannMaxZie,

normalerweise müsste man euch in irgendeiner Form vor der Arbeit mitgeteilt haben (Info, Gespräch, Studienordnung,...), welche Anforderungen an eine Bachelorarbeit zu stellen sind.

Das betrifft die Themenfindung, den Umfang des Aufgabengebietes, die Gliederung, den Umfang und den Zeitrahmen der Arbeit, die Notwendigkeit oder Möglichkeit der beratenden Begleitung während der Arbeit, das Abstraktionsniveau der Arbeit (theoretische Arbeit, Forschung, Literaturarbeit, praktische Versuche und Dokumentation....), auch die äußere Form (Heftung, Schriftbild, Grammatik, Stil, Orthographie, Literaturangaben, Zitierregeln).

JohannMaxZie 
Fragesteller
 11.01.2017, 13:21
@Nadelwald75

1. Ich habe die dafür vorgesehen Formatvorlage der Hochschule verwenden.

2. Mich beim formalen Aufbau an bestandenen Arbeiten orientiert

3. Freiwillig  Literaturrecherchekurse belegt

4. Einen Ziterkurs belegt

JohannMaxZie 
Fragesteller
 11.01.2017, 13:11

Nadelwald75, Danke für diene Antwort.

Prüfungsamt und Prüfungsausschuss haben bereits bei meinem Betreuer angefragt und offiziell gebeten eine Liste zu verbessernder Punkte aufzustellen.

Leider kam selbst hier keine eindeutige Antwort.
Hier hat mein Prüfer auf offizielle Nachfrage nichts als verwerflich beurteilt, und auf direkte Nachfrage, einen speziellen Teil der Arbeit betreffend reagiert er stark ausweichend und meint er hätte diesen Teil "garnicht so schlecht" gefunden.

Ehrlich gesagt kann ich mir sogar vorstellen, dass er die Arbeit nicht gelesen hat.

Mein Betreuer ist hat nicht mehr lange bis zu seiner Pensionierung und ich habe den Eindruck er ist sich allem ziemlich sicher und alles ist ihm relativ egal.

Die Beurteilung erfolgte von 4 Perosonen unabhängig, die alle über einen akademischen Abschluss verfügen und nicht meine Freunde oder ähnliches sind.

Meine  eigentliche Frage hast du nicht beantwortet:

Kann jemand sagen: " Von dem nehme ich keine Arbeit an" genau darum geht es.

Habe ich nicht auch ein Recht, einen Abschluss zu erhalten?

Zu deiner Behauptung, dass meine Arbeit nicht ausreichend ist: Wie kann das sein? Ich habe auch andere bestandene Bachelorarbeiten gesehen, und sehe auch , dass ich für meine Arbeit viel mehr gemacht habe.

Nadelwald75  11.01.2017, 13:47
@JohannMaxZie

Hallo JohannMaxZie,
Kann jemand sagen: " Von dem nehme ich keine Arbeit an" genau darum geht es.

Das ist wichtig! Das darf man nicht! Erscheint aber in deiner Fragestellung oben nicht. Damit entfällt ja auch der Punkt,  in dem ich geschrieben hatte: .....scheint sich um eine Arbeit zu handeln, die...

Wenn du den Ausspruch des Betreuers (scheint also der Betreuer der Arbeit zu sein, bei dem du schreibst) belegen kannst, möglichst mit Zeugen, dann würde ich beim Prüfungsamt regulär eine Beschwerde einreichen.

Vielleicht kannst du bewirken, dass du einen anderen Betreuer für die Arbeit bekommst, der dann auch in deinem Sinn anders wertet.

Günstig ist auf jeden Fall, dass hier schon das Prüfungsamt aktiv geworden ist. Da solltest du noch mal hinterherhaken, dass man dem Betreuer für seine Stellungnahme einen Termin setzt.

Weiterer Vorschlag: Alles, was jetzt noch läuft, nie mündlich, sondern immer schriftlich!