Freiberuflichkeit nachträglich beim Finanzamt melden - welche Strafen sind zu befürchten und wie gehe ich jetzt am besten vor?
Hey allerseits,
ich stehe vor folgendem Problem:
Seit inzwischen 2 Jahren bin ich nun neben meinem Studium als freiberuflicher Autor tätig, habe allerdings versäumt, diese Tätigkeit dem Finanzamt zu melden, da ich dachte, dies wäre aufgrund der geringen Menge an Einnahmen nicht notwendig.
Ich hatte geglaubt, sobald diese Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen würden, wäre es ausreichend, diese bei der Einkommenssteuererklärung mitanzugeben. Bisher habe ich, da die Einnahmen zu gering waren, noch nie eine Steuererklärung abgegeben ..
Dieses Jahr ändert sich dies allerdings, weshalb ich mich erstmals ausführlich mit dem Thema beschäftigt habe.
Nun ist es ja so, dass ich als Autor Freiberufler bin (auch wenn diese Tätigkeit nur als Nebentätigkeit ausgeübt wird) und somit noch weitere Pflichten habe, sprich Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung und halt die Einkommenssteuerklärung.
Das war mir allerdings bis jetzt überhaupt nicht klar, weshalb ich Erstere bisher - aus Unwissenheit - noch nie abgegeben habe, obwohl ich das ja offensichtlich hätte tun müssen... :/
Wie gesagt, hielt sich mein Gewinn bisher in Grenzen, 2013 waren es insgesamt um die 1400 EUR, 2014 um die 6000-7000 EUR.
Ich ärgere mich unendlich, mich nicht vorher genauer informiert zu haben, was wirklich nicht aus böser Absicht, sondern vielmehr Fehlinformationen durch andere geschah. Hätte mich natürlich trotzdem selbst informieren müssen, hab ich aber irgendwie nicht..und jetzt dafür einen Riesenschreck bekommen :(
Muss ich die Steuern jetzt nachzahlen? Mit was für Strafen muss ich rechnen? Sollte ich meine Freiberuflichkeit einfach jetzt anmelden und dann nachzahlen ?
3 Antworten
1. Bisher ist nichts schlimmes passiert.
2. Es ist vernünftig, wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, denn die Verlage sind alles Unternehmen mit Vorsteuerabzug, also denen ist es egal, ob Du 5.000,- Euro als Kleinunternehmer bekommst, oder 5.350,- als Regelbesteuerer, weil die sich die 350,- als Vorsteuer abziehen. Beachten, als Autor der emäßigte Steuersatz von 7 %.
3. Du hast aber damit selbst Vorsteuerabzug. Also bei einem neuen Notebokk für 1.190,-, kannst Du die 190,- Euro enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
4. 2013 ist zwar etwas verspätet, wenn Du es jetzt abgibst, aber da Du keine Mahnung des Finanzamtes hast, wird man Dir keine Verspätungszuschläge berechnen, ausserdem kommt ja kaum was raus.
5. Auch Dein Gewinn 2014 ergibt noch keine Einkommensteuern, wenn Du nicht noch andere Einkünfte hast.
6. Nur die Umsatzsteuer für 2013 und 2014 ist, nach Abzug der Vorsteuer abzuführen. Denk dran, Umsatzsteuer zeitgleich mit der Abgabe der Erklärung überweisen.
Wenn Du in den nächsten Wochen einreichst, freund man sich ganz einfach über den ehrlichen Steuerbürger, das ist es. Ab dem nächsten Jahr bekommst Du dann immer Erinnerungen, wenn Du bis 31. 05. nicht abgegeben hast.
Jetzt noch Voranmeldungen abgeben ist sinnlos, wenn das Jahr schon um ist. Wenn die Erklärung dort ist, hat es sich damit.
Vermutlich wird es sowieso bei der Jahreserklärung bleiben, weil nach Deinen Zahlen bisher die jährliche Steuerschuld in der Umsatzsteuer unter 1.000,- Euro war.
Okay, danke noch mal. :)
Hattest Du denn noch andere Einnahmen?
Nur mit den Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit überschreitest Du doch gar nicht das Existenzminimum, bleibst also steuerfrei. Es fällt gar keine Einkommensteuer an, also zahlst Du auch nichts nach.
Weist Du denn Umsatzsteuer aus?
Dazu googel mal "Kleinunternehmer"
Danke schon mal für die Antwort! :)
Also, so wie ich es verstanden habe, hat es für mich als Autor eher Nachteile, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, zumal ich ja auch bisher nicht beantragt hatte, als Kleinunternehmer anerkannt zu werden.
Demnach müsste ich für den zurückliegenden Zeitraum automatisch als Freiberufler gelten? Und als dieser, bin ich als Autor, umsatzsteuerpflichtig ..
melde dich einfach jetzt an und fertig, vorher hattest du nichts verdient
Es könnte allerdings unglaubwürdig wirken, dass ich bisher noch nichts verdient habe, wenn ersichtlich ist, dass ich davor schon zwei Jahre Bücher veröffentlicht habe, die augenscheinlich auch verkauft wurden..
woher wird das ersichtlich?
Im Internet kann man ja sehen, dass meine Bücher bewertet wurden und dort wird auch angezeigt, dass diejenigen, die Bewertungen geschrieben haben, diese gekauft haben..
ach, mach dir mal nicht so viele sorgen
@knuspertuerke:
ich wäre sehr vorsichtig mit Deinem Rat.
Dir ist schon klar, dass Verlage regelmäßig Prüfungen im Hause haben? Hieraus darf der Prüfer jederzeit jede Menge Kontrollmitteilungen schreiben und verschicken.
Ich hatte bereits den Fall bei einer freiberuflichen "Journalistin", welche mir eine Einnahmequelle nicht angegbeben hat. Grund: waren ja nur 100 € im Monat .....
Folge: Anzeige wegen Steuerhinterziehung ...
ja, no risk, no fun
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :)
Das bedeutet also, wenn ich mich jetzt beim Finanzamt freiberuflich melde und die Umsatzsteuererklärungen für 2013 und 2014 nachreiche (und überweise), dürfte das problemlos möglich sein?
Was ist denn mit den versäumten Umsatzsteuervoranmeldungen? Und für die Umsatzssteuerklärungen gibt es doch eigentlich auch einzuhaltende Fristen für die Abgabe, die ich ja nicht eingehalten habe? Habe ich das richtig verstanden, dass ich keine Verspätungszuschläge kriege, nur weil ich bisher keine Mahnung bekommen habe?