Kann ein polizeiliches Führungszeugnis in Deutschland auch von einem Ausländer beantragt werden?

7 Antworten

Das kann er selbstveständlich, sofern er in Deutschland gemeldet war/ist. Falls er sich nicht polizeilich angemeldet hatte, wird's natürlich nichts mit dem Führungszeugnis.

Beantragen kann er das Führungszeugnis (heißt auf Amtsdeutsch: "Auszug aus dem Bundeszentralregister") beim Bürgeramt oder Einwohner(melde)amt des letzten Wohnorts, an dem er gemeldet war.

Wenn er nicht nur 3 Wochen in Deutschland Urlaub macht schon. Er sollte schon einen festen Wohnsitz in Deutschlnd haben.

Nur, wenn er hier einen Wohnsitz hat oder hatte. Ohne Wohnsitz natürlich kein Stammeintrag im Zentralregister.

Freilich geht das.