Kann ein Parkplatz von jemanden bezogen werden, der zwar dort mit jemanden zusammen Wohnt, aber nicht mit im Mietvertrag steht?

13 Antworten

Wir Person A beziehen demnächst eine neue Wohnung mit Garage und stellplatz.

Wenn ihr einen Stellplatz mit im neuen Mietvertrag habt, berechtigt das zu Folgendem:

  1. Auf dem genau für Eure Wohnung zugewiesenen Stellplatz ein Kfz abzustellen.
  2. Wenn es keine spezielle Kennzeichnung gibt, auf einem der zum Haus gehörenden Stellplätze zu parken.

Zu 1.: Normalerweise steht dann im Mietvertrag welcher Stellplatz genau zugewiesen ist. Lagebeschreibung oder Nummer.

Zu 2.: Wenn alle offen zugänglichen Stellplätze unbeschriftet sind oder allenfalls mit der Adresse des Hauses gekennzeichnet sind und womöglich noch mit "Bewohner" beschriftet sind, ist klar, dass immer der Stellplatz genutzt werden kann, der gerade frei ist. Es sollte dann aber auch nie dazu kommen, dass kein Platz frei ist. Deshalb ist eine solche ungenaue Regelung äußerst problematisch.

Wenn nun auch noch jemand behauptet, einer der unbeschrifteten Plätze gehöre ihm, müßte er das wiederum gemäß Mietvertrag auch belegen können.

Natürlich kann es sein, dass der Stellplatz, der von Person B benutzt wird, ausdrücklich der Mieterin "Freundin von B" zugewiesen wurde und das so auch im Vertrag steht. Dann wäre "B" auch im Recht, obwohl er selbst nicht Mieter ist, denn der Stellplatz wäre dann der Wohnung zugewiesen und nicht der Person.

Person B "droht"uns auch z.b. er ließe das Auto abschleppen sollte sich dort einer drauf stellen, dann würde man Person B mal richtig kennenlernen.

In jedem Fall müßte dann "B" erst einmal die Abschleppkosten bezahlen. Danach müßte seine Freundin beweisen, dass sie genau diesen Stellplatz angemietet hat. Kann sie das nicht, würde "B" wohl erst einmal unser Rechtssystem kennen lernen.

Stellt sich aber heraus, dass sie genau diesen Platz gemietet hat, kann er oder sie die bezahlten Abschleppkosten wieder von Euch verlangen.

Vorschlag: Bis zur endgültigen Klärung mit dem Vermieter, wem welcher Platz "gehört", erst mal nicht den Streit weiter eskalieren, sondern weg bleiben. Falls es so ist, dass ihr das gleiche Recht auf den Stellplatz habt, möge das der Vermieter seiner Mieterin mitteilen mit der Bitte, künftig solche "Attacken" zu unterbinden. Es könnte eine Abmahnung wegen fortwährender Störung des Friedens im Haus folgen und durchaus auch eine fristlose Kündigung. Das möge sie ihrem Partner klar machen.

Danke bwhoch2. Der Stellplatz ist nach unserem wissen im Mietvertrag nicht zugeordnet, also versteh ich das so: im Mietvertrag steht nur mit Stellplatz. Aber halt, ich sagmal nichts Geographisches :P

Vielen Dank nochmal Deine Antwort ist sehr Hilfreich.

@Tinewu

Also in Eurem Mietvertrag steht nichts Geographisches, aber wie sieht es im Mietvertrag der Freundin des B aus?

Ganz einfach: Ja.

Im Mietvertrag steht, welcher Stellplatz zu Deiner Mietung gehört. Sonst fragst Du den Verwalter/Eigentümer - der klärt das dann hoffentlich.

Wenn Du einen Stellplatz mietest, verfügst Du über diesen Platz ganz alleine, und Du kannst jeden dort parken lassen - einfach durch stillschweigende Duldung oder mündlichen oder schriftlichen Untermietvertrag. Wenn Du ihn nicht nutzt, ist er deshalb noch lange nicht frei verfügbar für Jedermann.

Es darf ja auch nicht jeder in Deine Wohnung, nur weil Du mal nicht zu Hause bist.

Du musst davon ausgehen, dass jemand wie B im Namen und Auftrag für seine Mitbewohnerin handeln darf und Euch entsprechend abschleppen lässt.

Ja und? Wenn der Stellplatz Mieterin C gehört, kann sie natürlich Person B drauf Parken lassen.

Es kommt einfach drauf an, ob die Stellplätze Personalisiert sind(je Wohnung ein Stellplatz) oder ob die Stellplätze frei verfügbar sind(wer zuerst kommt hat Glück).

Im ersten Fall kann er euch abschleppen lassen, im zweiten Fall nicht.

Vorausgesetzt, die Mieterin ist auf dem strittigen Stellplatz verfügungsberechtigt, dann kann der Partner (B) seinen PKW dort abstellen.

Du kannst von der Mieterin nicht die Einsicht in ihren Mietvertrag verlangen um ihre Stellplatzrechte zu prüfen. Daher kann nur über den Vermieter eine Klärung der Stellplatzzuordnung herbei geführt werden.

Wenn in deinem Mietvertrag der Stellplatz explizit nicht zu Mietsache gehört, hast du keinen Anspruch darauf.

Selbst wenn der Mieter dort tote Katzenbabies lagern wollte, er hat den Parkplatz gemietet und kann dort abstellen, was er will.

Äh .. die Lagerung vo Tierkadavern ist jetzt ein ausgesprochen blödes Beispiel ...

@Walum

Meinst Du? :D

@Walum

Meinst Du? :D

Falsch:

er hat den Parkplatz gemietet und kann dort abstellen, was er will.

Es handelt sich um einen Kfz-Abstellplatz.

Nicht abgestellt dürfen dort: Tote Hunde, tote Katzenbabies u. ä.

Auch nicht: Möbel, sonstiger Haus- oder Unrat

Einzig: Motorisierte Kraftfahrzeuge, wie Autos, Panzer, Traktoren, Motorräder, E-Bikes

Zweifelhaft: Nichtmotorisierte Fahrräder, Tret-Traktoren der Kinder, Kfz-Anhänger usw.

@bwhoch2

Ich denke, dass es da auf die Details des Mietvertrages ankommt.