kann ein hartz4 bezieher sich ein auto mieten

12 Antworten

Wie andere bereits geschrieben haben, wollen die meisten Autovermieter eine Kreditkarte sehen, was für ALG II-Bezieher schwierig sein dürfte. Einige Autovermieter akzeptieren aber auch eine EC-Karte und buchen eine Sicherheitsleistung ab, die nach Rückgabe des Wagens zurück überwiesen wird. Bei Sixt ist das z. B. möglich.

Die meisten Verleiher verlangen die Vorlage einer Kreditkarte! Sofern die Harzer eine solche Karte haben, sollte das klappen!

Sicher dürfen sich auch Hartz IV Bezieher ein Auto mieten.

Sie sollten sich jedoch speziell bei der Vollkaskoversicherung über den Selbstbehalt informieren. Dieser liegt meist bei mehreren Hundertern oder gar über 1000 €. Das wäre im Schadensfall für einen Hartz IV-Empfänger kaum zu verkraften.

Ansonsten kenne ich keine Gründe, die dagegen sprechen könnten. Das Jobcenter wird den Wagen natürlich nicht bezahlen.

Klar dürfen die sich ein Auto mieten.

Wenn er das nötige Kleingeld dafür hat..warum sollte er es nicht können??