Kann der Arbeitgeber verlangen das man etwas unterm Blaumann anzieht?

7 Antworten

Es gibt sehr wohl etwas gesetzliches:

HAUSRECHT

Tu es oder tu es nicht und leb mit den Konsequenzen.

Wenn die Arbeitskleidung vertraglich geregelt ist, kann er es dir vorschreiben.

Wenn z.B. die Baustellen- oder Werkstattverordnung dies vorschreibt, kann er es dir verbieten.

Wenn die Kleidung sicherheitsrelevant ist, kann er es dir vorschreiben. Hierbei gilt allerdings, das die persönliche Schutzausrüstung durch den AG zu stellen ist.

Das einzige in deinem Beispiel was mir einfallen würde, warum er "Oberkörper frei" verbieten kann, wäre wenn dies ein schlechtes Bild auf die Firma wirft. Oberkörper frei wird nicht selten als anstößig empfunden. Da du die Firma deines Arbeitgebers repräsentierst könnte eine fehlende Oberbekleidung somit ein schlechtes Bild auf die Firma werfen, wodurch er dir dies untersagen kann.

In deinem Fall würde ich dir ein Tanktop empfehlen. Solltest du keine anstößigen Tätowierungen haben, kann er dies unter normalen umständen nicht verbieten.

Ich bin beruflich viel auf Großbaustellen unterwegs. Dort kann man häufig in dem Rohbaugewerken freie Oberkörper sehen. Da Dort extra Sicherheitskoordinatoren beauftragt werden, müsste, sofern es eine Vorschrift geben sollte, dieses Verhalten untersagt werden. Mir persönlich ist aber kein Fall bekannt.

kommt drauf an WO du von der Firma aus arbeitest und welche Regelungen dort sind.

wenn du z.B. von deiner Firma aus bei einer Chemie-Bude etwas machen sollst, wirst wahrscheinlich als erstes deren Sicherheitsvorschriften unterschreiben müssen. Da steht ALLES geregelt. Manche Pharma-Konzerne z.B. haben als Vorschrift ärmellange Shirts im Sommer zu tragen, sowie Schutzbrille und Helm..

Wenn du z.B. als Dachdecker beim Normal-Kunden tätig bist..wird wohl kaum jemanden stören dass du Oberkörper frei da arbeitest bei der Hitze..

Hallo xaxxx33,

ich denke, dass das situationsabhängig ist, am Bau oder in der Werkstatt wird es keinen groß stören, aber wenn Kunden im "Spiel" sind, sollte man schon auf die "Kleiderordnung" achten!

Da wird es bestimmt was von der BG geben, irgendeine UVV.

Schau auf der Internetseite der für euren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft nach.

Vll. gibt es auch eine Betriebsvereinbarung, die das vorsieht.