Arbeit in langen Klamotten bei Hitze Hitzezuschlag?

3 Antworten

Eine "Zusatzvergütung" ist meines Wissens nicht vorgeschrieben, Du solltest aber mal beim Sicherheits-/Umweltbeauftragten und beim Betriebsrat (falls vorhanden) der Firma bezüglich der Technischen Regeln für Arbeitsstätten nachfragen. Der Betriebsarzt ist auch ein Ansprechpartner

Es gibt z.B. die ASR A3.5 (Raumtemperatur). Da gibt es u.a. einen "Maßnahmenkatalog" für Arbeitsräume gestaffelt nach Höhe der Lufttemperatur.

Es steht hier u.a.: "Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 Grad überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne

  • technische Maßnahmen (z.B. Luftduschen, Wasserschleier),
  • organisatorische Maßnahmen (z.B. Entwärmungsphasen) oder
  • persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Hitzeschutzkleidung),

wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.

In unserem Betrieb gibt es auch eine Abteilung "Spritzguss". Hier herrschen auch erhöhte Temperaturen, obwohl der Betrieb klimatisiert ist. Nur bei diesen großen Anlagen die auch eine enorme Hitze produzieren, kommt da nicht so viel an wie an anderen Arbeitsplätzen.

Bei uns stellt die Geschäftsleitung über die Sommermonate kostenlose Getränke zur Verfügung und der Betriebsrat hat zusammen mit der Betriebsleitung und dem Sicherheitsbeauftragten auch die Temperaturen an manchen Arbeitsplätzen gemessen.

Wir sind hier auf max. 33 Grad gekommen und haben dann im Hinblick auf die Gesundheit der Mitarbeiter beschlossen, jede Stunde eine Pause für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einzuführen. In dieser Zeit können sie sich an "kühleren" Stellen aufhalten und so wenigstens für kurze Zeit der Hitze "entkommen".

Vielleicht wäre das ja bei Euch auch ein Ansatz. Ist das nicht möglich, kann man evtl. über eine Zulage nachdenken. Das nützt zwar der Gesundheit nichts aber wäre wenigstens ein kleiner Ausgleich.

Das wohl größte Problem an der Sache ist wahrscheinlich, dass ich externer Mitarbeiter in der Glasfirma bin, meine eigentliche Firma hat mit solchen Problemen normalerweise nichts zu tun, deshalb steht davon auch nichts im Arbeitsvertrag...

Danke dir für die Antwort!

@Hedhantrz

Bitte gerne, auch wenn ich Dir hier nicht wirklich helfen kann.

Hey Hedhantrz

Das steht in deinem Arbeitsvertrag! Nachträglich Zulagen zu fordern oder individuelle Sonderregelungen gibt es nicht. 

An erster Stelle steht immer der Arbeitsschutz-das wird von den Berufsgenossenschaften auch kontrolliert-deine Arbeitskleidung ist ein Teil davon 

Also-nein. 

Nach meinem Wissen nicht, aber zum Beispiel Bänker sind heute mit weißem Hemd auch schon oft zu sehen.