Kann Arbeitgeber eine Kündigung zurückziehen

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Schau mal hier: www.rechtsanwalt.com/fachbeitrag-15342-kann-der-arbeitgeber-die-einmal-ausgesprochene-kuendigung-zuruecknehmen/ Auf der Seite sind Vor- und Nachteile recht gut und verständlich erklärt.

...kann solch eine Rücknahme der Kündigung manchmal sogar zu einer faktischen Pflicht des auf Wiedereinstellung klagenden Arbeitnehmers führen,...

Das ist zwar im Konjunktiv geschrieben und sicher auch nicht allgemeingültig beantwortet aber meine Frage. Ich bedanke mich.

Dafür ist das Arbeitsgericht dein Ansprechpartner. Du hast doch Klage eingereicht, oder?

mich hat bloß das Problem interessiert

Bedanke mich aber für die Antwort.

Der Kündigungsschutzprozess soll ja geführt werden, um die Kündigung für ungültig erklären zu lassen. Wenn die Kündigung zurückgenommen wird, existiert ja keine Kündigung mehr. Wie sollte also der Arbeitnehmer begründen, dass er zwar keine Kündigung erhalten hat, aber nun Kohle vom Arbeitgeber haben will? Genau deshalb, um die Zahlung einer Abfindung zu vermeiden, hat ja der Arbeitgeber die Kündigung zurück gezogen.

deshalb ja von mir das "zerstörte Vertrauensverhältnis" in meiner Frage

Grundgedanke war, wenn man einen Kü-schutzprozess als AN führt und gewinnt wird das AV trotzdem sehr oft eben wegen dem zerstörten Vertrauensverhältnis aufgelöst und der AG wird zur Zahlung einer Abfindung verurteilt

Kann dieses Argument nur der AG vorbringen? Auch ich hätte kein Vertrauen mehr!

@Maximilian112

Leider kannst du das nicht nutzen. Eben, weil durch die Rücknahme der Kündigung keine Kündigung im Raum steht. Somit wird kein Richter mit euch Verhandlungen über einen Vergleich führen. Das einzige, wa du machen kannst, ist mit deinem Arbeitgeber ein Agreement treffen, dass er dir eine Abfindung zahlt und du dafür die Kündigung akzeptierst. Das hast du aber durch die Kündigungsschutzklage unmöglich gemacht.

@Schuhu

um Missverständnisse auszuschliessen, ich kenne die Fragestellerin von gestern nicht :-) mich hat bloß das Problem interessiert

Danke an alle Antworter!

Sehe ich nicht so, weil eine Abfindung immer eine Entschädigung darstellt, und wenn ein AN kündigen möchte, kann er das ja immer fristgerecht tun, und eine Kündigung vom AN wird vom AG immer akzeptiert.