Kann das Jugendamt ohne das Familiengericht beiden sorgeberechtigten Eltern das ABR entziehen?

4 Antworten

Ja kann es leider. 
Den gerichtlichen Rückhalt gibt es dann im Nachgang meist wie von selbst. Das Familiengericht wird in einem solchen Fall immer vom Jugendamt eingeschaltet. 

Klare und ganz wichtige Empfehlung hier: 

Tritt ein solcher Fall ein, also dass das Jugendamt in der Form tätig wird. Schaltet SOFORT einen Fachanwalt für Familienrecht ein, der euch dann bei Gericht und gegenüber dem Jugendamt vertritt. 

Viel Glück beim Kampf. Ihr werdet seeeeeeeeeeeeehr viele Nerven und Geduld brauchen. Und ebenso unglaubliches Glück. 

Wieso leider? Wenn ein Kind in Gefahr ist, dann muss sofort gehandelt werden und nicht erst auf die gerichtliche Zustimmung gewartet werden.

Nein, das geht nicht.

Das Jugendamt kann Kinder in Gefahr kurzfristig in Obhut nehmen, auch gegen den Willen der Eltern.

Dann muss aber das Gericht schnell angerufen werden und die Entscheidung bestätigen.

Wenn Gefahr im Verzug ist, muss das Jugendamt handeln und kann nicht warten bis zur gerichtlichen Anhörung.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird größtenteils entzogen, wenn eine Fremdplazierung des Kindes ansteht und die Eltern nicht kooperieren.

Um dahin zu kommen, liegt eine akute Gefährdung des Kindes vor wie aufgedeckte Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch oder langjährige begleitende Maßnahmen zur Stützung der Familie sind gescheitert.

So oder so wird das Jugendamt sich die gerichtliche Verfügung einholen und sich in einer Verhandlung unter Teilnahme der Sorgeberechtigten bestätigen lassen.

Das Elternrecht wird vom Gericht respektiert. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, könnten die Eltern sich, je nach Vorgeschichte, einverstanden erklären mit ambulanten Maßnahmen zur Unterstützung, damit das Kind in der Familie bleiben kann.

Nein, das Jugendamt kann das nicht entziehen, das kann nur ein Familiengericht. Allerdings hat das Jugendamt das Recht ein Kind in Obhut zu nehmen. Dies darf das JA auch im ersten Schritt ohne richterlichen Beschluss. Der richterliche Beschluss muss dann aber schnellstens nachgeholt werden.