Kann (darf) man als Hartz 4-Empfänger studieren?

14 Antworten

Dürfen darfst du, können kannst du nurt, wenn die Studienfianzierung sichergestellt ist.

Hinsichtlich der Finanzierung kommt es auf Feinheiten an; normaler Alg2-Bezug ist studienbegleitend nur in Ausnahmefällen - z.B. bei Teilzeitstudium - möglich.

Ansonsten greift in der Regel ein Leistungssauschluss, der dazu führt, dass du BAföG beantragen müsstest.

Erhältst du BAföG, kann ggf. die ARGE einen Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten gewähren.

Erhältst du kein BAföG kommt es wiederum auf den Grund an, aus dem du keines erhältst.

Ist eine ziemlich unübersichtliche Materie

Ich war selbst Hartz-IV-Empfänger. Seit ich studiere, bekomme ich kein Hartz 4 mehr, weil ich als Student an einer UNI eingeschrieben bin. Entweder Hartz 4 oder Studieren - von einer Kombi wüsste ich nichts. Es war schon immer so, dass man sich das Studium selbst finanzieren musste (Eltern, Bafög). Die meisten STudenten gehen darum arbeiten - eigentlich ein alter Hut.

Ja, das ist möglich. Info unter www bmas. de

Die BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und die Bundesagentur für Arbeit haben im Februar 2013 die gemeinsame Initiative "AusBILDUNG wird was - Spätstarter gesucht" gestartet. Ziel ist es, innerhalb von drei Jahren 100.000 junge Menschen ab 25 bis unter 35 Jahren ohne Berufsabschluss in den Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuches (SGB II und III) zum Nachholen eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter des Wohnortes unter Berücksichtigung der individuellen und arbeitsmarktbezogenen Fördervoraussetzungen.

Link: http://www.bmas.de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Weiterbildung/inhalt.html

Sobald man Student ist, ist man kein Hartz IV Empfänger mehr. ;) Spricht also nichts dagegen. Und da man als Student Anspruch auf Bafög hat und das vorrangig ist, gibt es weder Hartz IV noch Wohngeld. Die Mietkosten werden ja auch vom Bafög voll oder teilweise bezahlt. Wer wegen Vermögen oder zu hohem Elterngehalt kein Bafög bekommt, hat auch keinen Anspruch auf Hartz IV mehr. Man kann aber einen Minijob annehmen oder einen Studienkredit bei der Kfw beantragen.