Kann Bildungsurlaub verweigert werden, wie mein Chef es behauptet?

8 Antworten

In Bayern und Sachsen kann er das sowieso, weil es da dieses Gesetz gar nicht gibt.

In allen anderen Ländern kann er dir zumindest zeitweise aus betrieblichen Gründen den Bildungsurlaub verweigern. Das geht aber auch nur in Grenzen. Also dauerhaft kein Bildungsurlaub und jedes mal mit der Begründung "betriebliche Gründe" geht natürlich nicht. Der Arbeitgeber kann aber durchaus sagen, dass du deinen Bildungsurlaub nur zu bestimmten Zeiten machen kannst und nicht wann du Lust hast.

Es kommt aber auch darauf an in welcher Branche man arbeitet. Ich wohne in Bayern und hier gibt es dieses Gesetz nicht. Der Pflegedienst, für den ich arbeite, ist aber aufgrund anderer Vorschriften verpflichtet für uns mehrere Fortbildungen pro Jahr anzubieten, die als Arbeitszeit verrechnet werden müssen.

interessent84  21.09.2015, 09:08

Das bundesurlaubsgesetz zahlt für ganz Deutschland. Da wird klar geregelt was es für ablehnungsgrü de gibt. Und dazu zählen auch Bayern und Sachsen.

Panazee  21.09.2015, 09:12
@interessent84

Es geht hier nicht um regulären Urlaub, sondern um Bildungsurlaub, der nur für Fortbildungen genutzt werden darf.

http://www.linguland.com/bildungsurlaub-bayern-177.htm

Der Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für einen Bildungsurlaub kann in Bayern leider nicht rechtlich geltend gemacht werden, und muss mit dem Arbeitgeber direkt ausgehandelt werden.

Der Arbeitgeber kann einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen,

wenn der Freistellung in dem vorgesehenen Zeitraum dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen oder wenn in dem jeweiligen Betrieb im laufenden Kalenderjahr mehr als ein Drittel der Beschäftigten bereits an anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen teilgenommen hat.

Beide Ablehnungsgründe dürfen bei Auszubildenden nicht geltend gemacht werden.

Auf der Grundlage der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung kann die Freistellung zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung auch dann abgelehnt werden, wenn sie nicht rechtzeitig (mindestens 6 Wochen) vor Beginn des Seminars schriftlich unter Beifügung sämtlicher Unterlagen  beantragt wurde, wenn der Arbeitgeber bei einer Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung der Auffassung ist, dass der Berufsbezug  fehlt oder wenn der Arbeitgeber bei einem Seminar der politischen Bildung der Auffassung ist, dass dieses nicht den Grundsätzen der politischen Bildung entspricht.

Will der Arbeitgeber die Freistellung verweigern, so muss er den Beschäftigten die Ablehnung spätestens drei Wochen nach Erhalt des Freistellungsantrages schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen.

Tut er dies nicht form- und/oder fristgerecht, so sind die Beschäftigten kraft Gesetzes freigestellt. Sie dürfen dann ausnahmsweise an der Bildungsurlaubsveranstaltung teilnehmen, ohne dass eine ausdrückliche Freistellung des Arbeitgebers vorliegt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Antrag auf Freistellung von den Beschäftigten selbst form- und fristgerecht gestellt wurde.

Zusammenfassung: Hessisches Gesetz zum Bildungsurlaub

Das dürfte aber in allen Bundesländern identisch sein.

Panazee  21.09.2015, 08:40

Das dürfte aber in allen Bundesländern identisch sein.

Nein, ist es nicht. Bayern und Sachsen haben so ein Gesetz z.B. überhaupt nicht.

In München ist man vermutlich der Meinung, dass ein paar Bierzeltbesuche im Jahr eine ausreichende politische Bildung ist.

DerSchopenhauer  21.09.2015, 08:41
@Panazee

Sehr witzig.. - in allen Bundesländern in denen es Bildungsurlaub gibt...

Panazee  21.09.2015, 08:59
@DerSchopenhauer

@DerSchopenhauer

Und wieder ein Nein. Selbst die Bundesländer, die so ein Gesetz haben, haben es jedes für sich zurecht geschustert.

Wobei ich es nicht humorvoll gemeint habe. Du sagst "Das dürfte aber in allen Bundesländern identisch sein." Wenn jetzt zwei so ein Gesetz gar nicht haben, kann es wohl nicht in allen Bundesländern identisch sein. Wenn man es nicht weiß und deinen Text liest muss man denken, dass es in Bayern und Sachsen auch so ist und das ist es nun einmal nicht.

Aber auch ansonsten weichen die Gesetze der jeweiligen Länder was die Fristen angeht und auch diverse andere Sachen voneinander ab. Im Saarland sind es z.B. nur 3 Tage Bildungsurlaub statt 5 wie bei den meisten anderen. 5 Tage gibt es nur unmittelbar nach einer Elternzeit oder wenn man dadurch einen Schulabschluss nachholt. Wenn man im Saarland diesen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen will, dann muss man zu den 24 Stunden (3 Tage), die man vom Arbeitgeber frei bekommt auch 24h seiner Freizeit dafür aufwenden. Im Saarland kann man den Bildungsurlaub auf das nächste Jahr transferieren. In Hessen nicht. Diese 1/3 Regel ist auch anders.

Es ist also nicht identisch.


DerSchopenhauer  21.09.2015, 09:04
@Panazee

Hier geht es nicht um die Dauer oder die sonstige Ausgestaltung, sondern um die Gründe, wann er abgelehnt werden kann - und das dürfte nicht allzu unterschiedlich behandelt werden können, da hier allgemeine Grundsätze des Arbeitsrechtes gelten...

Panazee  21.09.2015, 09:18
@DerSchopenhauer

Wenn du geschrieben hättest "Nicht allzu unterschiedlich", dann hätte ich gar nichts gesagt, aber du hast gesagt "dürfte [...] identisch sein" und das sind sie einfach nicht.

Bildungsurlaub

In 12 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmer und Azubis Anspruch auf zusätzlichen Bildungsurlaub. In der Regel beträgt der Anspruch auf Bildungsurlaub fünf Tage im Jahr. Den Bildungsurlaub kannst Du in Anspruch nehmen, wenn Du Dich nachweislich fortbildest. In jedem Bundesland gelten dabei unterschiedliche Regelungen.

Natürlich, Bildungsurlaub muss dein Chef genehmigen. Und wenn er nein sagt, dann musst du deinen normalen Urlaub dafür verwenden

Panazee  21.09.2015, 08:36

Also der Chef kann in den meisten Bundesländern den gesetzlich zugesicherten 5tägigen Bildungsurlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt mit der Begründung, dass im Betrieb zu viel zu tun ist, verweigern. Er kann auf keinen Fall verlangen, dass man dafür seinen eigenen Urlaub verwendet. Die Begründung kann nur sein, dass der Chef ihn in der Zeit im Betrieb auf keinen Fall entbehren kann. Wenn er ihn nicht entbehren kann, dann kann er ihn, egal mit welchem Urlaub, nicht entbehren.

Wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, kann der AG auch Bildungsurlaub verweigern. Nur halt nicht dauerhaft.