Steht einem Bildungsurlaub trotz Probezeit zu?

5 Antworten

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Du meinst bestimmt: Bildungszeit.

Dafür gibt es in den Bundesländern z.T. unterschiedliche Regelungen. In Ba-Wü musst Du mindestens 12 Monate im Betrieb beschäftigt sein, um Anspruch auf Bildungszeit zu haben.

Ich bezweifle, dass in anderen Bundesländern die Frist so kurz ist, dass Du schon während der Probezeit, die z.T. bis zu sechs Monate beträgt, Anspruch hast. Das kann man aber googlen.

Danke für deine Antwort. :)

Ich habe schon im Internet geschaut und es steht nichts, was die Probezeit beinhaltet. Deswegen dachte, dass man mir hier helfen kann.

Aber ich wird wohl darauf hinaus laufen, dass ich einfach frage. Ich habe ja nichts zu verlieren. Frei bekomme ich wohl, ob Jahresurlaub oder ähnliches. :)

@albedi92

Es wundert mich nicht, dass da nichts von Probezeit steht.

Du musst danach schauen, wie lange Du schon im Betrieb beschäftigt bist. Wenn Du erst angefangen hast und noch in der Probezeit von z.B. sechs Monaten bist, gibt es keinen Anspruch wenn dieser 12 Monate Betriebszugehörigkeit voraussetzt.

Hast Du innerhalb des Betriebs eine Probezeit auf einem neuen Posten, bist aber schon länger beschäftigt, hast Du Anspruch auf die Bildungszeit.

@Hexle2

Okay, dann schaue ich noch mal nach. Danke schön! 

@albedi92

Danke fürs Sternchen

In NRW heißt es tatsächlich Bildungsurlaub.
Interessant, dass es in anderen Ländern anders heißt :)

Bildungsurlaub steht einem überhaupt nicht zu. Der Chef KANN dir den Urlaub als Bildungsurlaub anrechnen, MUSS es allerdings nicht tun.

In den meisten Bundesländern gibt es zwar einen Rechtsanspruch - aber eben nicht in der Probezeit.

Also so wie ich es gelesen habe, habe ich einen Anspruch darauf, wenn die Weiter- / Fortbildung im Interesse des Unternehmens / Arbeitgebers liegt. 

@albedi92
wenn die Weiter- / Fortbildung im Interesse 
des Unternehmens / Arbeitgebers lieg

Und genau da ist der Haken. Er kann immer sagen, dass es dein Wille ist und das nicht im Firmeninteresse ist.

Wenn dir das so wichtig ist, kannst du ja deinen Urlaub dafür einsetzen. Da hätte der Arbeitgeber eher Verständnis. Obwohl du normalerweise auch deinen Jahresurlaub nicht in der Probezeit nehmen kannst.

Dass ich den Urlaub einsetzen kann, weiß ich. Aber wieso sollte ich den Bildungsurlaub nicht nehmen, wenn ich das sogar darf. 

Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich die Zeit, ob den Jahresurlaub oder Bildungsurlaub benötige. Sie sind darauf eingegangen und haben Verständnis, wo ich sehr dankbar bin. 

Ich darf in der Probezeit Urlaub nehmen und zwar Anteilig. Also, dass man keinen Urlaub nehmen darf, ist nicht ganz richtig.

@albedi92

In den meisten Verträgen wird genau das ausgeschlossen. Was nützt die Probezeit, wenn der AN dann im Urlaub ist?

@DerHans

Das stimmt. Aber Anteilig hätte ich sonst ein Recht dazu. Aber das ist ja hier nicht das Thema. :)

@albedi92

Natürlich erwirbst du bereits in der Probezeit deinen Urlaubsanspruch. 

Den kannst du in der Regel aber erst nach Ablauf der Probezeit antreten.

@DerHans

Genau und aber es gibt ja auch Ausnahmen. Das ist natürlich Arbeitgeber abhängig. :) 

@DerHans

Was nützt die Probezeit, wenn der AN dann im Urlaub ist?

Bei einer Probezeit von z.B. 6 Monaten wird ein 1-wöchiger Urlaub wohl kaum dazu führen, dass der Arbeitnehmer nicht erprobt werden könne!

Den kannst du in der Regel aber erst nach Ablauf der Probezeit antreten.

Das ist - rein rechtlich betrachtet - Unsinn!

@Familiengerd

Seltsam, dass das in den meisten Arbeitsverträgen aber genau so drin steht.

@DerHans

@DerHans, wo hast Du den das Wissen her?

In kaum einem Arbeitsvertrag steht die Regelung, ob bzw. wieviel Urlaub man in der Probezeit nehmen kann!

Ich weiß nicht, aus welchem Bereich Du ursprünglich stammst - aus der freien Wirtschaft wohl eher nicht, oder?


Ohne Kenntnis der Rechtslage lediglich eine Empfehlung aus der täglichen Erfahrung: Verkneif es dir während der Probezeit.

Meinst du nach Urlaub / Bildungsurlaub zu fragen??

@albedi92

Nach Bildungsurlaub zu fragen.