Kamin nicht nutzbar wer haftet bei Hauskauf?

3 Antworten

Ich habe letztes Jahr eine Immobilie gekauft und im Notarvertrag musste die Verkäuferin versichern, dass sie keine Mängel verschwiegen hat bzw. alle kleineren Mängel detailliert aufgelistet wurden. Wie ich erfahren habe, ist dies eine Standardklausel. Die Sache mit dem Kamin erscheint hier ja recht eindeutig- es ist ein Mangel, den die Vorbesitzer kennen mussten. Insofern würde ich denken, dass man den Vorbesitzer hier gut haftbar machen kann.



Kann ich den Vorbesitzer dafür haftbar machen?

Nur was schriftlich festgehalten oder durch Zeugen belegbar ist  kannst Du einfordern.

Ansonsten gilt gekauft wie gesehen.
Auch wenn es jetzt für Dich blöd ist, Du musst beweisen, dass der Verkäufer um die Mängel wusste und diese vorsätzlich verschwiegen hat.


Oder den Schornsteinfeger davor der das immer zugelassen hat?

Wer sagt denn, dass der vorherige Schornsteinfeger den Betrieb zugelassen hat ?
Es ist ja nun nicht so, dass der Schornsteinfeger den Kamin eigenhändig zumauert wenn er nicht den Anforderungen entspricht ...
Die einzige Frage wäre, ob der Kamin 'wild' gebaut wurde, d.h. niemals vom Schorni abgenommen wurde. Das wäre dann allerdings ein Versäumnis vom Vorbesitzer ...

Der Kamin ist nicht erlaubt. Irgendein Schornsteinfeger muss ihn so abgenommen haben. Ich habe ein Haus mit nutzbaren Kamin gekauft. Der Vorbesitzer hat den Kamin so gelobt - wenn Sie den anmachen sitzen sie hier in Badehose. Der ist so toll- der ist nicht erlaubt. Erstickungsgefahr!!!

Das heißt also wenn keiner ihn abgenommen hat - was der Vorbesitzer belegen müsste- kann er haftbar gemacht werden? Lg

@Marco2017

Ein Kamin muss zwingend immer abgenommen werden. Ist dies nicht geschehen oder es wurden unerlaubt Veränderungen vorgenommen, ist der Kamin nicht nutzbar und es liegt ein Mangel vor. Genau vor solchen Dingen soll einen der Notarvertrag ja schützen.

@Marco2017

Das heißt also wenn keiner ihn abgenommen hat - was der Vorbesitzer belegen müsste- kann er haftbar gemacht werden? Lg

So würde ich das tatsächlich sehen.

Der Vorbesitzer soll die 'Zulassungsunterlagen' vom Kamin herausgeben (die hätten m.E. sowieso beim Hauskauf übergeben werden müssen) sprich die Abnahmeerklärung des Schornsteinfegers oder zumindest die letzte Rechnung vom Schornsteinfeger (dann kannst Du die Unterlagen anfordern).

Wenn der Kamin aber - wenn auch Fehlerhaft - von einem anderen Schornsteinfeger abgenommen wurde, hast Du schlechte Karten.
Ist wie beim TÜV.

Kann ich den Vorbesitzer dafür haftbar machen?


nur, wenn du belegen kannst, dass der VK dir unwahrheiten erzählt hat oder von mängeln wusste, die er dir bewusst verschwiegen hat