Jobcenter will Antwortschreiben?

5 Antworten

Streng genommen nein, denn der Absender hat es ja mit diesem Text untersagt. Das ist sicher eine automatische Ergänzung der Mail durch einen vorgefertigten Unterschriftsblock. Gültig ist es jedoch und daran musst Du Dich halten.

Um es rechtlich einwandfrei zu machen, musst Du den Absender der Mail bitten, Dir eine Freigabe zur Weitergabe der Mail zuzusenden. Dann bist Du unangreifbar.

So lächerlich das auch klingen mag: Du musst Datenschutz beachten.

mein Jobcenter und ich haben uns vertraglich darauf geeinigt

Schöne Formulierung :) Meinst Du damit eine Eingliederungsvereinbarung?

der Inhalt dieser Mail nicht weitergegeben werden darf?

Solange das nicht ausreichend sachlich begründet ist bzw. solange die Absage nicht vom CIA oder von einer vergleichbaren Behörde :) kommt, würde ich das ignorieren.

sumpfbub  17.08.2021, 11:57

Damit würdest Du dem Wunsch des Absenders zuwiderhandeln und Dich strafbar machen.

Agamemnon712  17.08.2021, 11:59
@sumpfbub

Das kann ggf. sogar sein. Dann muß ggf. ein Richter klären, welches Interesse (Sozialrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, etc. peng peng) hier höherwertig ist.

Yiiy33 
Fragesteller
 24.08.2021, 16:45
@Agamemnon712

Ja, eine Eingliederungsvereinbarung. Oh man ich kann jetzt auch nicht allen Unternehmen schreiben und nach Erlaubnis fragen.. Da steht keine Begründung. Zuvor steht da irgendwas von, dass falls ich nicht der Empfänger dieser Nachricht bin, ich sie löschen soll bla bla..

Dann teilst Du das deinem SB - schriftlich auch so mit !

Du kannst die Mail ja auch ausdrucken und bis auf die Aussage des Arbeitgebers das der Inhalt nicht weitergegeben werden darf alles unkenntlich machen, davon eine Kopie machen und das schickst Du dann deinem SB.

Agamemnon712  17.08.2021, 14:02
Dann teilst Du das deinem SB - schriftlich auch so mit !

Bist Du die Mama oder der Papa der/des FS?

Ich weiß nicht, von welchem Planeten Du kommst, daß Du Dir das Recht herausnimmst, im Imperativ zu antworten :(

Du mußt ein wahnsinnig vermindertes Selbstwertgefühl haben. Mannomann bzw. Frauofrau ...

isomatte  17.08.2021, 14:54
@Agamemnon712

Behalte deine unnötigen Kommentare für dich !

Etwas anderes findest Du wohl nicht, an dem Du dich hochziehen kannst ?

Ich glaube, das wird dazugeschrieben, falls nicht der gewünschte Enpfänger die Mail bekommt, sondern jemand anderes. Der „Unerwünschte“ darf die Mail nicht weiterleiten sondern muss sie löschen. Da du aber der rechtmäßige Empfänger der Mail bist, würde ich mir da keinen Kopf machen.

Mach ruhig, das Jobcenter muß ja Kenntnis von der Absage erhalten!