Wird das Jobcenter den Mietvertrag bewilligen?
Hallo, mein Freund und ich suchen seit 3 Monaten eine eigene Wohnung, da wir im Dezember ein Kind bekommen und uns der Platz bei unseren Eltern nicht reicht. Das Jobcenter wäre bereit die Miete zu übernehmen. Angemessene Kaltmiete ist 346€ auf 75 m² und 3 Zimmer. Jetzt ist es so, dass wir uns am Donnerstag eine Wohnung angeschaut haben und am nächsten Tag, also gestern hat sich der Vermieter gemeldet und uns mitgeteilt, dass wir die Wohnung bekommen! Bei der Wohnung sind es übrigens 348€ Kaltmiete. Der Vermieter wollte aber den Vertrag gleich auf den 01.10. laufen lassen, was jedoch nicht funktioniert, weil das Jobcenter den Antrag erst bewilligen muss. Jetzt haben wir uns auf 05.10. geeinigt, später geht es leider nicht. Nun hab ich gestern gleich mit dem Jobcenter telefoniert und die meinten, dass ich ein Termin brauche und dass sich am Montag oder Dienstag ein Sachbearbeiter bei mir melden wird.. kann ich mich darauf verlassen?
Nun ist es so, dass die erste Miete gleich am 05.10. fällig wäre. Ich hätte gedacht, dass wir uns das Geld leihen, dem Vermieter überweisen und wenn das Jobcenter dem Vermieter die überweist, bekommen wir das Geld vom Vermieter wieder. Würde da so gehen?
Was soll ich tun wenn das Jobcenter den Mietvertrag ablehnt? Können sie das überhaupt ablehnen weil es zu kurzfristig ist? Wir haben echt lange gesucht und unser Baby kommt bald.. ich mache mir Sorgen.
Wie soll ich vorgehen? Mietvertrag ist übrigens noch nicht unterschrieben.
7 Antworten
Meist zählt eher die Gesamtmiete, also wenn die Kaltmiete ein bisschen höher, dafür aber mit Nebenkosten noch im vorgesetzten Rahmen sind, ist es nicht so schlimm. Aber das entscheidet dein JC. Wenn ihr schon seit 3 Monaten sucht, werden sie bei 2 Euro bestimmt nicht meckern.
Ja, das mit der Miete würde so gehen.
Denkt auch an die Kaution.
Danke für die hilfreiche Antwort
Das kann dir hier keiner genau beantworten,dass liegt ganz alleine an deinem Jobcenter bzw.deinem SB - der es bearbeitet !
Es gibt viele Jobcenter die nach der gesamten angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gehen,da würde es also nichts ausmachen wenn die Netto Kaltmiete ein paar Euro darüber liegt und dafür die Vorauszahlungen für die Betriebs / Heizkosten etwas geringer wären,so dass dann die Grenze der Angemessenheit insgesamt nicht überschritten würde.
Einige Jobcenter gehen aber immer noch streng nach den alten Angemessenheitsgrenzen und wenn die angemessene Netto Kaltmiete auch nur ein paar Euro darüber liegen würde,dann lehnen sie die Zusicherung zur Kostenübernahme in der Regel ab.
Du kannst also nur hoffen das bei dir der erste Fall vorliegt bzw. das es dann als wichtiger Grund angesehen würde das ihr bald euer Kind bekommt und schon einige Zeit auf der Suche seid und Dringlichkeit vorliegt.
Das mit dem 05.10.2017 als Mietbeginn könnt ihr sicher vergessen,so schnell wird das nicht bearbeitet,es bleibt ja nur der Montag,am Dienstag ist Feiertag und an den anderen 3 Tagen wird nicht viel passieren,es sei denn ihr geht am Montag gleich persönlich zum Jobcenter und der SB - gibt euch gleich die Zusicherung zur Kostenübernahme.
Dann könntet ihr gleich noch einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen für die Kaution stellen,wenn ihr darauf angewiesen sein würdet und fragt dann gleich nach wann mit der ersten Mietzahlung und dem Darlehen zu rechnen ist,damit ihr das dem Vermieter gleich mitteilen könnt.
Denn das mit dem Geld leihen würde ich lassen,dem Vermieter ist doch klar auf was er sich einlässt wenn Leistungen vom Jobcenter bezogen werden,da muss man sich auf Wartezeiten einstellen,bevor das erste Geld vom Jobcenter kommt.
Auf eine mündliche Aussage darf man nichts geben,ganz egal ob diese vom Jobcenter oder einem anderen Amt / Behörde kommt,deshalb kein Anruf,sondern nur schriftlich und das am besten so das man es nachweisen kann oder dann persönlich und am besten mit einem Beistand ( eine Person des Vertrauens der dann gleichzeitig evtl.auch als Zeuge auftreten könnte ),dann wird man in der Regel schon mal freundlicher behandelt als es evtl.sonst der Fall sein würde.
sicher können die das ablehnen
warum telefonierst du? du nimmst den mietvertrag und gehst damit zum jobcenter am montag und bittest um zusicherung der kdu - die kaltmiete ist angemessen, sind das auch die betriebskosten? die gesamtkdu muss der angemessenheit entsprechen. das sollte dir bewußt sein.
wenn der antrag auf zusicherung abgewiesen wird, weil die miete nicht den max. kdu (bestehend aus kalt- und betriebskosten) beträgt, dann musst du weiter suchen. weiterhin wird auch zum 5.10. keine miete fließen beim vermieter - wer soll das denn so schnell bearbeiten. ein einzug zum 1.11. wäre realistischer.
wenn du dir miete leihst und überweist, dann bekommst du vom jobcenter nichts mehr wieder. da du dann keinen bedarf mehr hast.
Bei der Wohnung sind es übrigens 348€ Kaltmiete. Der Vermieter wollte aber den Vertrag gleich auf den 01.10. laufen lassen, was jedoch nicht funktioniert, weil das Jobcenter den Antrag erst bewilligen muss.
Wenn er schon so kulant war, dass Mietbeginn 5.Oktober ist, dann sollte er auch die 2 Euro die die Kaltmiete zu hoch ist runtersetzen.
Ich als Vermieter kann das ja selber entscheiden und wenn mir ein Mietinteressent gefällt, dann mache ich das auch.
Du solltest persönlich vorbeigehen und es dringlich machen, was es ja auch ist.