Jobcenter, wie kann ich aus der BG raus?

4 Antworten

Einen eigenständigen HartzIV Anspruchhast Du ab 25.

Abgesehen von Deinen frommen Wünschen, Deinen Vater betreffend, ändert das hernach auch nichts an der Zuverdienstgrenze von 100€.

Kannst du doch machen, dass verbietet bzw.kann dir keiner verbieten !

Du musst nicht für den Unterhalt deines Vaters aufkommen, auch wenn du nebenbei noch etwas verdienst, eine Ausnahme würde nur dein nicht mehr benötigtes Kindergeld sein, welches du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.

Das bekommt dein Vater ja aber ab 25 nicht mehr für dich, dann kann also gar nichts mehr angerechnet werden.

Was außer Kindergeld bekommst du denn derzeit ?

Wie hoch ist die Warmmiete ?

Was muss dein Vater monatlich für den normalen Haushaltsstrom an Abschlag zahlen ?

Indem Du Dir eine eigene Wohnung suchst. Dann ist Dein Vater für Dich unterhaltspflichtig. Und das Kindergeld bekommst Du auch. Sowie das Geld von Deinem Nebenjob.

Naj ja, wenn Du Dich selbst unterhalten kannst, kannst Du Dich jederzeit aus der BG abmeiden 

tanja229 
Fragesteller
 17.05.2018, 20:02

wie denn, ich habe mich beim hiesigen amt erkundet, die meinten: ne ne sie sind unter 25 da kommen sie nicht drum rum

Tasha  17.05.2018, 20:06
@tanja229

Sie verbieten dir, auszuziehen? Könntest du von deinem jetzigen (voll ausbezahlten) Gehalt ein WG-Zimmer + Unterhalt/ Unisachen bezahlen? Wenn ja, würde ich mich mal erkundigen, ob das Amt dir einen Auszug verbieten kann. Ich kann mir das schwer vorstellen. Die Uni/ Ausbildung könnte schließlich auch weiter weg sein. Dann könnten sie dir ja nicht vorschreiben, zu Hause wohnen bleiben zu müssen.

beangato  17.05.2018, 20:16
@tanja229

Wenn Du genug Geld hast, um z. B. ein WG - Zimmer finanzieren zu können, kannst Du sogar ausziehen. Du darfst nur keinerlei Gelder vom JC beziehen müssen.

tanja229 
Fragesteller
 17.05.2018, 20:16

Nein was heisst verbieten. Ich würde einfach nebenbei arbeiten wollen, ohne zusätzlich Unterhalt für Dritte (Vater) zu bezahlen. Natürlich würde ich für meinen Unterhalt aufkommen. Allerdings würde ich weiter zu Hause bleiben. So wie ich es verstanden habe, so meinte es der Mitarbeiter: Bis zum 25. Lebensjahr müsste ich alles was über den Freibetrag kommt (natürlich abzug Unterkunft) ans amt zahlen, bzw für die zusätzliche Unterkunft meines vaters aufkommen. Ich seh es nicht ein, warum klappt alles bei meinen Freunden und bei mir ist so ne Situation.

tanja229 
Fragesteller
 17.05.2018, 20:17

ich kriege zudem keine Leistungen von denen

beangato  17.05.2018, 20:19
@tanja229

Wende Dich doch mal an eine Beratungsstelle für ALG II Empfänger. 

tanja229 
Fragesteller
 17.05.2018, 20:21

habe ich, die haben das mir 1 zu 1 gesagt. Ich habe wirklich das gefühl, dass der staat generell davon ausgeht, dass Hartzer Kinder nicht studieren, daher die gesetzteslage