Wer gehört zu meiner Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich gehe mal bei 7 Jahren davon aus,dass du schon über 25 bist !

Dann bildest du mit deiner Partnerin eine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ,du mit deinen Eltern / Geschwister zusammen eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ),weil ihr Verwandt / Verschwägert seid und deine Partnerin mit den Eltern / Geschwister eine WG - ( Wohngemeinschaft) .

In einer HG - kann das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung anstellen,um dieses gleich zu vermeiden solltest du formlos eine kurze Mitteilung verfassen,dass deine Eltern dich weder wirtschaftlich noch finanziell unterstützen und das lässt du dann von ihnen unterschreiben.

Kannst auch noch dazu schreiben,dass sie dir auch keine Auskunft über Einkommen und Vermögen geben.

Ja bin schon 25. 

Nunja dann hänge ich immer noch an diesem Punkt:
Doch ich stolpere jetzt bei der Anlage HG über Punkt 1.2 "Person in meiner Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben dieser Anlage beziehen" wäre das dann z.B. meine Mutter? Wenn ja wen muss ich bei Punkt 2 eintragen: "Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und mit der in Abschnitt 1.2.1 genannten Person verwandt oder verschwägert sind" - Mein Vater und meine Schwester?

Vielleicht wäre in diesem Kontext auch das Gespräch zwischen Allexandra0809 und mir in diesen Kommentaren hilfreich!

@Wildseven

Bei 1.2.trägst du jeweils Mutter / Vater / Schwester auf einer separaten Anlage HG - ein und machst ein Kreuz bei sie bekommen keine Leistungen und dann musst du nur noch Angaben zu Punkt 4 machen,was für Kosten zu zahlen sind !

Zu Punkt 2 müsstest du nur Angaben machen,wenn z.B.im Haushalt noch Onkel oder Tante leben würden,die gehören dann nicht zur BG,weil diese ihre eigene bilden würden,aber zählen zur HG - und sind mit den genannten Personen unter 1.2. verwandt.

@isomatte

Ich danke soweit schon mal, nun löst das aber eigentlich noch mehr Probleme aus als es löst. 

Nun muss ich ja die Anlage KDU ausfüllen. Auf was bezieht diese sich? (Speziell meine ich damit: 2.1) Auf das gesamte Gebäude oder nur den von mir "gemieteten" teil, denn dieser existiert nicht. Wie bereits beschrieben: Bei dem Haus handelt es sich um ein Eigenheim - dem meiner Eltern. In diesem Eigenheim leben meine Elter, meine Schwester (welche wie ich einen Beitrag im Monat zahlt), meine Freundin und ich. Nutzen dürfen wir alle Räumlichkeiten. (Also spricht, wie in einer WG ^^)

@Wildseven

Ach verdammt, ich danke Ihnen sehr für die Hilfe aber ich kriegs nicht hin. Muss nun also doch dahin dackeln. -,-

@Wildseven

Es steht doch in der Anlage alles was du wissen musst !

Du machst die Angaben so wie verlangt,also Baujahr und Zimmer usw.alles angeben und dann die von dir / euch bewohnten Zimmer angeben und was ihr dann dafür zu zahlen habt.

@isomatte

Ne, ich bin halt nur "genervt", dass alles komplizierter ist als es sein muss. (Nageln mich bitte darauf nicht fest aber ich war einfach frustriert.)
Mein Problem gerade ist, Anlage HG Punkt 4:
Monatliche Höhe der Gesamtzahlung, die für die gesamte Unterkunft anfällt, in Euro (soweit bekannt)

Was ist nun damit gemeint? Die Kosten die fürs Haus anfallen? Aus welchen Kosten setzt sich das zusammen?
Eine weitere Sache die uns hier alle verwundert. Meine Schwester ist sich relativ sicher, dass sie all diese Angabe nicht machen musste (Sie bezieht zur Zeit ebenfalls ALG2), spricht, sie hat noch nie etwas von einer Hausgemeinschaft gehört!

@Wildseven

Du musst Angaben über deine bzw.eure Zahlungen an die Eltern machen und dann die Gesamtkosten angeben soweit bekannt !

Es steht doch darunter in grün geschrieben,dass dann die Anlage KDU - auszufüllen ist und da steht ebenfalls was dann im Fall einer Eigentumswohnung / Haus an Kosten für die KDU - angegeben werden kann.

Demnach ist dir dann auch bekannt,was du in die Anlage HG - bei den Gesamtkosten eintragen musst.

Wie alt ist denn deine Schwester ?

@isomatte

Setzen sich diese Kosten also aus allem bei 2.2 in der Anlage KDU zusammen?
Meine Schwester ist 29!

@Wildseven

Genau !

Ist deine Schwester dann schon länger im Leistungsbezug ?

Denn die neuen ALG - 2 Anträge und Anlagen gibt es erst ca. ab August 2013.

@isomatte

Weiß nicht wie lange aber sie musste ja immerhin vor kurzem erst einen Folgeantrag stellen!

@Wildseven

Wenn sich nichts geändert hat,dann muss man nur den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen !

@isomatte

Komisch aber naja. 
Ich hab es bald geschafft. Ich hab aber noch eine Frage zur Anlage KDU. Gehören Versicherungen für das Haus zu en "sonstigen Kosten"? Oder fließen die gar nicht mit ein?

@Wildseven

Wenn sie notwendig sind dann ja,wie z.B. Gebäudeversicherung !

Gib nur alles an und belege es,die streichen dann schon wenn es nicht anerkannt wird.

@isomatte

So, ich hoffe das wird meine letzte Frage sein, dann bist du erlöst!
Wie gesagt leben ja mein Vater, meine Mutter und meine Schwester mit mir in der Haushaltsgemeinschaft! So, nun meine Frage muss ich nun drei Anlagen HG ausfüllen? Und muss ich jemanden bei 2 eintragen (spricht bspw. eine Anlage HG für meinen Vater und meine Mutter und Schwester dann bei 2 Eintragen)

@Wildseven

Für jeden eine Anlage HG - ausfüllen und wenn du ein Kreuz bei 1.2.2.gemacht hast dann steht in grün darunter,dass dann nur noch Angaben zu Frage 4 gemacht werden müssen !

Danke dir für deinen Stern !

@isomatte

Hehe, ja ja ja...das ganze durchwurschteln hat wohl mein Hirn etwas mürbe gemacht. ^^
Gute ich denke ich bin nun fertig. Ich danke dir aufjedenfall sehr und ich gib dir nochmal überall den Daumen hoch. Den Stern hast du dir auch redlich verdient! @.@

Als Erwachsener bildest du mit deinen Eltern KEINE Bedarfsgemeinschaft mehr. Oder zahlt ihr alle euer Einkommen in einen Topf und bezahlt davon die Rechnungen? Mit deinen Geschwistern erst recht nicht.

Als erstes brauchst du einen Miet- oder Untermietvertrag mit deinen Eltern.

Die Miete muss dann aber tatsächlich auch fließen (am besten über ein Konto)

Naja, das dachten wir auch schon. Immerhin bin ich über 25. 
Also es ist wie beschrieben: Ich und meine Freundin geben einen Betrag an meine Eltern ab und wir sehen es als Miete. (Mit meiner Schwester, welche älter als ich ist, handhaben sie das auch so)
Da wir einen Untermietvertrag für meine Freundin haben, ist es kein Problem einen für mich aufzusetzen. 
Naja, das Geld fließt definitiv an meine Mutter, jedoch hat sie es lieber Bar (Bei Bedarf wäre sie aber bereit ein Schreiben zu unterzeichnen, mit dem sie den Erhalt des Geldes bestätigt.)
Also wie soll ich meine Eltern nun Ihrer Meinung nach handhaben? Denn isomatte ist sich sicher, dass es sich bei meiner Familie um eine Haushaltsgemeinschaft handelt. (Das wieder rum macht mir mehr Probleme als es löst)

@Wildseven

Bargeld kann ja nicht nachgewiesen werden. Wenn ihr Barzahlungen leistet, sind das ja genau die Einnahmen, die das JobCenter dann als Beleg anführt, dass ihr eben doch eine Bedarfsgemeinschaft seid.

@DerHans

Ich meine wenn es zwingend gefordert wäre, kann ich es ihr auch überweisen. Das riesen Problem wäre es nicht, meine Mutter hätte es nur bevorzugt Bar!

Erkundige Dich bei der Arge, wo der Antrag zu stellen ist!

Wo er zu stellen ist, weiß er ja, nur nicht wie.

@Skibomor

Ich meine, er soll sich bei seiner Arge befragen, kam wohl etwas undeutlich heraus.

Wohnt Ihr nur im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung? Nur wer mit Dir in der glechen Wohnung wohnt, ist wichtig. Die anderen Hausbewohner, ob nun verwandt oder nicht, spielen keine Rolle. Du würdest ja auch keine wildfremden Leute angeben, nur weil sie zufällig Deine Nachbarn sind

Exakt richtig so!

Das hier ist eine Eigentumshaus. Meine Freundin und ich bewohnen in diesem Haus ein Zimmer. Demnach ist das ein kompletter Haushalt hier.

@Wildseven

Wenn es ein Haushalt ist, so seid Ihr eine Haushaltsgemeinschaft oder eine WG, je nachdem, wie sich alles zusammensetzt

@Allexandra0809

Naja da liegt nunmal mein Problem: Sind wir ne WG oder ein Haushalt. 
Um das nochmal genauer auszuleuchten. Meine Eltern besitzen dieses Haus. Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einem Zimmer in diesem Haus. Dafür zahlen wir einen Betrag an meine Eltern für die Nutzung des Zimmers, der Küche, des Bads (besser gesagt all der anderen Räume im Haus) und für Wasser, Strom, Telefon und Lebensmittel. Dieser Betrag ist übrigens Pauschal, wird also nicht je nach verbrauch berechnet!

@Wildseven

Ihr kocht aber für Euch selbst, zumindest meistens. Dann bildet Ihr mit den Eltern eine Wohngemeinschaft. Das heißt, jeder hat sein(e) Zimmer im Haus, Bad und Küche werden gemeinsam genutzt.

@Allexandra0809

Nunja, also teils teils. Mal kocht meine Mum aber wir kochen auch mal selber! 
Is natürlich auch interessant, würde mir definitiv Schreibarbeit abnehmen. Ich denke ich werde das so mal machen, da ich eh ein Schreiben beilegen möchte, werde ich wohl auf diesem die Situation näher klären. Ich danke dir aufjedenfall! ^^

@Allexandra0809

Darüberhinaus, soll ich ja bei 2.2 Nachweise vorlegen. Wird tatsächlich von mir und viel mehr von meiner Mutter erwartet, dass sie nun Rechnungen zu Nebenkosten (allen), der Hypothek und den Heizkosten zusammensucht? 

@Wildseven

Macht es doch nicht komplizierter als es ist.Ihr könnt doch glaubhaft machen, dass Ihr, also Du und Deine Freundin, eine eigene Gemeinschaft seid. Dann zahlt Ihr Deiner Mutter Miete und fertig. Dann muss Deine Mutter gar nichts vorlegen, außer der Nebenkostenabrechnung.