Jobcenter Arbeitsamt Urlaubsgenehmigungen?
Leute ich habe eine Frage, meine Freundin ihre alleinerziehende Mutter bekommt vom Jobcenter Hilfe. Jetzt wollte ich mit meiner Freundin im august vom 06.08 -27.08 verreisen was wir alles schon gebucht haben nur der Jobcenter tut es nicht genehmigen weil es 22 Tage wären. Sie dürfte das Land nur 21 Tage verlassen. Jetzt ist meine Frage ich habe auch von meiner Arbeit Urlaub aber meine Wochenenden werden nicht als Tage berechnet also der Samstag und Sonntag, sondern nur Werkstage. Wisst ihr vielleicht wie wir vor gehen können?
4 Antworten
Fahrt einfach 22. Tage weg. Am Ende ist es immernoch eure Sache wohin und wie lange ihr weg seit!
Außerdem denke ich das deine Freundin sowas gar nicht angeben muss da ja ihre Mutter vom Jobcenter Hilfe bekommt.
Bei einer Ortsabwesenheit über die drei Wochen hinaus wird ALG II nur für drei Wochen ausgezahlt – für die restliche Zeit besteht kein Hartz IV Anspruch.
https://www.hartziv.org/ortsabwesenheit-urlaub-bei-hartz-iv.html
Könnt Ihr nicht am Sonntag wiederkommen?
Was hat deine Freundin damit zu tun, wenn deren Mutter ALG II bezieht? Was macht denn deine Freundin beruflich? Wie lange ist die Familie schon beim Jobcenter? Man wird zu Beginn auf die 21 Kalendertage hingewiesen. Wieso wird dann ein längerer Urlaub gebucht?
Einen Anspruch auf den Urlaub gibt es nicht ohne vorherige Zustimmung. Im schlimmsten Fall: Pech gehabt oder eben das Risiko eingehen und dennoch fahren.
Ich bekam zu Beginn zahlreiche Infozettel, die ich mir durchzulesen hatte. U. a. einen über das Thema Ortsabwesenheit.
Alternativ gilt der Spruch: Unwissenheit schützt vor Straße nicht. Man kann sich zum Thema also auch belesen oder vorher einfach mal mit dem Vermittler darüber reden.
Ich bekam keine Infozettel noch sonst was
Das ist nicht schön. Und dennoch kann man nicht beantwortete Fragen wie Urlaub etc. vorher beim Vermittler ansprechen und sich informieren.
Ich habe Mitwirkungspflicht, genauso wie das Jobcenter diese Pflicht hat. Normalerweise hat er einen Betroffenen zu informieren und nicht erst nach Ansprache
Es erschließt sich mit nicht, warum man als "Betroffener" diese Frage nicht einfach vorab selbst anspricht, wenn es u. U. ein Versäumnis bezüglich der Aufklärung durch den Vermittler gab.
Da bricht mir doch kein Zacken aus der Krone. Und wie bereits erwähnt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es liegen im Jobcenter und BIZ soviele Materialien zum Thema ALG II aus, dass man sich als Betroffener über den Rahmen eben durchaus auch selbst informieren kann. Bevor ich in ein Fettnäpfchen trete, informiere ich mich lieber selbstständig.
Fahrt 22 Tage weg und gebt 21 Tage an, fällt nicht auf, habe damit auch Erfahrung
Man wird zu Beginn auf die 21 Kalendertage hingewiesen.
Du sagst das, ich z.B.wurde noch nie darauf hingewiesen. Geschweige denn es wurde gesagt, dass es überhaupt möglich wäre. Ist wohl doch nicht überall so! Das weiß ich alles durch eigenständige Recherchen!