Unberechtigte Sanktion vom Arbeitsmt?

10 Antworten

Gehe zum anwal den ohne rechtsbelehrung ist der bescheid sittenwiedrieg außerdem 100% sankation wegen einmaliegen verstoß ist auch sittenwiedrieg Außerdem beschwere dich bei der regionaldirektion.Außerdem würde ich gegen deine Fallmanagerin eine dienst und FACHDIENST Beschwerde einreichen Nim deine unterlagen und gehe damit zur vorgesetzten auch mit deiner krankschreibung auserdem hat das Bundesverfassungsgericht solche Eingliedervereinbarungen als sittenwiedrieg abgelehn da das amt druck ausgeübt hat fals sich das nicht geändert hat ist diese vereinbarung rechtswiedrieg Außerdem vermute ich auch das dir nimand mitgeteilt das solche vereinbatrung nur 2 jahre gelten. Montag mit diesen bescheid zum amtsgericht und einen beratungsschein für den anwalt hollen. Außerdem hättest du ja auch gutscheine bewilligt bekommen müßen.

Es hat sich herausgestelt das ca 50% der bescheide falsch sind .Übrigens LAß dir den entsprechenden artikel mitteilen auf den die sich berufen und schau dan selber im sozialgesetzbuch im netz nach meisten 5 davor und dahinter findest du gute gründe für einen wiederspruch.

Du hast eine Grundproblem! Entweder hättest Du Deine Unterlagen per Einschreiben schicken müssen,oder Du hättest diese persönlich abgeben können oder zumindestens in einen Hausbriefkasten werfen und! einen Zeugen dabei haben müssen,der sowohl den Einwurf als auch den Inhalt des Briefes bezeugen könnte.-Bitte daraus fürs Leben lernen. Kein Vorwurf ,nichtböse gemeint. Du kannst drauf hoffen! das man dir den Einwurf abnimmt,du kannst versuchen Ihn gkaubhaft zu machen.Einen Anspruch darauf hast Du nicht.Demzufolge kannst gg.die 100% Sanktion nichts machen.Uncool,hartherzig,hilft dir nichts,gelle? Es tut mir leid dir nichts Schöneres schreiben zu können.Alles Liebe! Hartz Leistungen mußt Du bei Bedürftigkeit bekommen,nicht schämen,beantragen! Ich wünsche Dir eine baldige,angemessene und nicht prekäre! Beschäftigung in Bälde! LG

Im nachhinein ist man immer schlauer - ab jetzt weiß ich das es besser ist sowas nur persönlich oder via Einschreiben zu verschicken. Ich habe es dort in den Hausbriefkasten geworfen, und bisher ist es immer angekommen. Deswegen wundert es mich das es diesmal anscheinend nicht der fall ist.

Sehe deinen Text auch nicht als vorwurf, ich war wohl einfach zu Naiv in dem moment. Vielleicht habe ich ja das "Glück" und sie nimmt die Sanktion zurück, sofern es überhaupt geht, ich hab da nicht das Fachwissen für.

Danke dir für die lieben, und direkten Zeilen!

@Chris19921

Ach gerne! Bitte mache einen Termin bei dem Leiter der Arbeitsagentur! Nicht abwimmeln lassen! Dem erklärst Du alles,reichst nach,bist geduldig, und darfst drauf hoffen! das er seinen Ermessenspielraum (quasi Kulanz) so ausübt,das Du eine geringere oder auch keine Sperre,Sanktion bekommst! Dafür wünsche ich Dir Glück,Glück,Glück!

Dann kam ein Brief, ich hätte eine 100% Sanktion weil ich mich nicht gemeldet habe.

Das glaube ich nicht. Für ein Meldeversäumnis gibt es eine Absenkung des ALG II um maximal 10 Prozent des Regelbedarfs, also maximal um 39,10 Euro! SGB II § 32 Meldeversäumnisse: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Sollte es sich doch so abgespielt haben, lässt sich das leicht korrigieren: Hingehen und den Bescheid vorzeigen und meinen Text dazu!

In dem Brief ist auch nichts dabei wo ich Widersprechen könnte und gilt ab dem 1. September.

Ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung,in der auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen wird, ist solch ein Schreiben unwirksam. Dann ist es kein förmlicher und formgerechter offizieller Bescheid, sondern höchstens ein unverbindlicher Hinweis - oder vielleicht auch eine Aufforderung, Stellung zu nehmen zu dem Vorwurf, der in dem Schreiben genannt ist.

Das hast du sicher falsch verstanden - Missverständnisse kommen vor, vor allem, wenn man Arbeitsamt und U25 Center in einen Topf wirft - wo es gar kein Arbeitsamt mehr gibt.

Also geht man am besten zum Amt und lässt sich den Inhalt des Schreibens erklären.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nochmal anrufen, nicht abwimmeln lassen und auf einen neuen Ansprechpartner bestehen. Irgendjemand muss ja auch die Sanktion fertiggemacht haben, steht da keine Telefonnummer drauf?

Doch, ich habe natürlich umgehend dort Angerufen. Es hieß das meine Sachbearbeiterin noch im Urlaub ist und sie mir nicht weiterhelfen kann. Ich werde Morgen Früh mal zum Arbeitsamt gehen in der Hoffnung das mir dort jemand helfen kann.

Danke für die Antwort!

Und wenn da nix für Widerspruch bei war- dann schreib es einfach selbst.

Muss kein literarisches Kunstwerk sein, einfach nur den Sachverhalt plus KOPIEN von den Unterlagen. wie Ihnen am xx.yy.2014 mitgeteilt/ geschickt..

Ggf. mit NOtiz: Abgegeben am.. oder: per Post am..

ich würde die Originale behalten, NUR Kopien dazu.

Ist schon traurig, dass wir mittlerweile so weit sind, dass man als Arbeitsloser/suchender das Gefühl hat, man muss sich dafür entschuldigen :-S

ich drück die Daumen- für diese Sache und generell!

Dann werd ich mich noch Heute ran setzen und einen Widerspruch anfertigen. In der Hoffnung das es noch etwas bringt. Die Kopien lege ich selbstverständlich dazu und werde alles persönlich abgeben - und möchte dafür auch einen Stempel o.ä haben.

Find es ebenfalls traurig sich für sowas entschuldigen zu müssen. Aber es hilft nichts, irgendwann gehts auch wieder bergauf. Hoffentlich schon nächsten Monat und das der Widerspruch klappt. :-)

Danke für die Antwort!