Ist verklagen und anzeigen das gleiche?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich jemand verklage, fange ich einen direkten Rechtsstreit mit ihm an. Außer meinem Anwälten und mir ist nur das Gericht beteiligt. Das Prozessrisiko trage ich selbst.

Wenn ich jemand (bei der Polizei) anzeige, melde ich dort eine Straftat. Die Polizei ermittelt, übergibt den Fall der Staatsanwaltschaft und die eröffnet ein Verfahren. Ich habe kein Prozessrisiko, kann aber nur bei Straftaten anzeigen und nicht, weil sein Baum Laub in meinem Garten abwirft. Ärger gibt es nur, wenn die Anzeige erfunden war (oder der Angeklagte sich rächt^^).

Bei einer Anzeige geht es um ein Vergehen, eine Ordnungswidrigkeit, oder ein Verbrechen, was den Behörden angezeigt wird, damit der Täter verfolgt werden kann.

Verklagen bedeutet, dass man einen anderen wegen einer Forderung verklagt. Ziel der Klage kann das erreichen einer Zahlung sein, aber auch ein Dulden, oder unterlassen. Das ist Zivilrecht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ich verstehe, danke!

Eine Anzeige wegen einer strafbaren Tat ist die Meldung der selbigen bei einer Polizeistelle, Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Eine Klage ist eine weiterführende Massnahme die man entweder privat, wenn man einen berechtigten Grund sieht, gegen eine Person oder Sache vor einem Gericht unter Beweisführung aushandeln kann. Der Richter vermittelt und entscheidet in diesem Fall.

Eine Klage kann auch von Staatswegen gegen jedermann anberaumt werden, wenn öffentliches Interesse an der Aufklärung und Verfolgung eines Sachverhalts besteht.

Klagen finden vor Gerichten statt.

Eine Kurzerklärung!

Nein. Anzeigen kann man auch einen Falschparker, aber das ist keine Klage.

nein anzeigen ist nicht so "schlimm"