Ist man dann verpflichtet das zu entfernen?

7 Antworten

Der Verursacher ist selbstverständlich verpflichtet, das zu entfernen. Muß das jemand anders machen, können die Kosten eingefordert werden.

Z.B. das sieht jemand, kennt Person X, ruft die Gemeinde, die schickt die Straßenreinigung, die macht das weg, danns chickt diese dem X die rechnung (was nicht billig ist).

Das hat nichts mit aus Versehen oder ging nicht anders zu tun. Wer Kosten verursacht, trägt diese auch in jedem Fall.

Ja musst du, steht in der Straßenverkehrsordnung, an die du dich auch als Fußgänger halten musst (Auch als Fußgänger kannst du Punkte kassieren, wenn du z.B. über rote Ampeln läufst).

in der Regel ist jeder für seinen Müll selber zuständig, also auch für sein Erbrochenes. wenn es der Person gut genug geht, kann man verlangen, dass sie es tut, auf ofener Strase werden wohl alle auf einen schnellen, heftigen Regen hoffen........

Da gehst Du an den Strassenrand und spuckst dahin. Es muss ja nicht mitten auf den Gehweg sein. Oder Du hast eine Plastiktüte zur Hand. dann wird Dir keiner etwas sagen.

Theoretisch gilt das Verursacherprinziep.
Wers gemacht hat, solls auch wegmachen.