Ist im PKW eine Warnschutzjacke statt einer Weste erlaubt?

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Hallo quadfan2015,

die Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung gibt Antwort auf Deine Frage und ich führe Dir die entscheidenden Sätze fett an :


 § 53a - Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste 

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein. 

(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug‐ oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden: 

  1. in Personenkraftwagen, land‐ oder forstwirtschaftlichen Zug‐ oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;
  2. in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden; 
  3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug‐ und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.

Also ganz streng genommen, musst Deine Jacke ein Etikett mit der entsprechenden und im § 53a StVZO angeführten DIN haben, um dem Gesetz genüge zu tun.

Aber in der Praxis wird wohl Keiner beanstanden, wenn Du statt der Warnweste eine Jacke mit Dir führst, die vom Aufbau, sprich von den weit sichtbaren und rückstrahlen Farben, der der zugelassenen Warnwesten entspricht.

Auf der anderen Seite. Ich empfehle immer so viele Warnwesten mit sich zu führen, wie das Auto Sitzplätze hat.  Ich habe im Auto 4 Warnwesten und hab dafür keine 10 Euro bezahlt und wirklich Platz nehmen die auch nicht weg, können aber davon kann evtl. ein Menschenleben oder zumindest die Gesundheit abhängen.

Übrigen gibt es folgenden Bußgeldbescheid für das nicht mit sich führen der vorgeschriebenen Weste:


Tatbestandsnummer: 353000

Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen die Vorschrift *) über Warnwesten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 53a Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 15,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Schöne Grüße
TheGrow

Das kommt auf die Jacke an. Wenn Du beispielsweise eine Jacke von der Autobahnmeisterei hast, erfüllt diese die erforderliche DIN.

Beide Kleidungsstücke können die Vorgaben der DIN EN 20471 oder der EN471 erfüllen. Allerdings steht in §53a der STVO nur der Begriff Warnweste und nicht oder sonstige Warnschutzkleidung nach 471 oder 20471. Daher wäre strenggenommen die Voraussetzungen nicht erfüllt, auch wenn es sicher sinnvoll wäre.

Nein, denn die Warnweste muss eine bestimmte DIN Norm erfüllen. Die warnschutzjacke kann mit Sicherheit nicht die DIN Norm der Warnweste erfüllen weshalb es unzulässig ist.