Ist Hundehalter zu Schadensersatz für totgebissene Katze verpflichtet?

4 Antworten

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Du kannst den Drang einer Katze nicht unterdrücken neues Reviergebiet zu - suchen - markieren also ist er verpflichtet den Schadensersatz zu zahlen oder er muss kommt drauf an was für eine Rasse den Hund einschläfern lassen

Anikya  17.11.2012, 19:53

Quatsch! Womit begründest Du das?!?!?

Der Hund befand sich doch auf dem eigenen Grundstück. Die Katze war der Eindringling.

Samseramsamsam 
Fragesteller
 17.11.2012, 20:08
@Anikya

Bitte erst mit der Rechtslage vertraut machen. Wenn der Hund (auch auf eigenem Grundstück) einen anderen Sachschaden verursacht hätte, wäre der Halter ebenso schadensersatzpflichtig

Samseramsamsam 
Fragesteller
 17.11.2012, 20:05

Was ich bisher an Urteilen las, deckt sich durchaus damit, danke. Mich interessierte vor allem die Auslegung nach BGB §833 (und ehe der shitstorm wieder losgeht, dabei macht es keinen Unterschied, wer sich wo befand. Gemäß §833 BGB wäre ich genauso zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet, falls sich einer seiner Hunde auf MEIN Grundstück verirrte und einer meiner Hunde ihn bisse.

phonico  17.11.2012, 21:42
@phonico

darauf.. sorry

Samseramsamsam 
Fragesteller
 08.12.2012, 19:25
@phonico

Meine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung, die ich zu diesem Sachverhalt befragte, teilte mir dies mit.

Das Ordnungsamt übrigens auch. Die geben allerdings keine Versicherungsdaten heraus. Da der Hundehalter sich weigert, mir seine Versicherungsdaten mitzuteilen, werde ich nun bei der Polizei anzeige erstatten müssen, damit er dazu verpflichtet wird.

Der Hundebesitzer weigert sich mit Recht! Er ist zu keinem Schadenersatz verpflichtet, weil es erstens SEIN Garten ist und deine Katze dort nix zu suchen hat. Er muss seinen Garten nur soweit absichern, dass keine Gefahr besteht, dass seine Hunde ausbüchsen können. Für freilaufende streunende Katzen muss er nichts absichern. Im Gegensatz kann er von dir Schadenersatz verlangen, wenn deine Katze in seinem Garten Schäden anrichtet.

Freilaufende Katzen sind immer mehreren Gefahren ausgesetzt: Gift, Auto, Hunde, Diebstahl etc.., das sollte man als Katzenhalter aber schon wissen.

Anikya  17.11.2012, 20:03

Daumen hoch, schön geschrieben. Genau so isses!!!

Samseramsamsam 
Fragesteller
 17.11.2012, 20:06

Dazu muss angemerkt werden, wenn die Katze zB überfahren worden wäre, hätte der fahrzeuhalter genauso Schadenersatz leisten müssen.

susi3  17.11.2012, 21:12
@Samseramsamsam

Nein sicher nicht. Der Katzenhalter hat seine Katze eben so zu verwahren, dass sie keinen Schaden nimmt und auch kein anderer Schaden davon trägt. Das gleiche gilt für Hunde. Kommt es durch eine streunende Katze oder Hund zu einem Unfall, haftet immer der Besitzer des Tieres bzw. deren Haftpflichtversicherung!

phonico  17.11.2012, 21:19
@susi3

susi3 hat recht. Auch wenn susi3 es ein wenig trocken formuliert. Schade dass deine Katze sterben musste! Aber man kann kaum den Hundehalter dafür in die Verantwortung ziehen.

Den Schuh musst du dir leider selbst anziehen.

Du hast unter falsche Tierliebe deiner Katze Freiheiten gegeben, aber nicht beachtet, das die Katze die Gefahren der Öffentlichkeit nicht kennen kann, wie z.B. fremdes Eigentum oder Autos! Nun ist es passiert. Tut mir auch leid für dich!

Aber die Schuld musst du alleine bei dir suchen!

pearlygirly  17.11.2012, 23:07
@phonico

Es ist traurig, das die Katze sterben musste. Aber falschverstandene Tierliebe war es nicht. Katzen brauchen ihre Freiheit und sind draussen glücklich. Leider werden die wenigsten Katzen als Freigänge r sehr alt. LG

MinecraftJan  13.12.2012, 22:05

kann ne Katze nich mal 10 Sekunden draussen sein bevor sie von nem Auto oder so plattgemacht wird oder ist dir das nicht passiert das deine Katze überfahren wurde oder hast du kein Herz

Rein auf Grundlage von BGB §833 Ist Garnichts zu holen. Das Gesetz sagt aus

(ZITAT) Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. (ZITAT ENDE)

Dies hat rein Garnichts mit dem von dir geschilderten Sachverhalt zu tun.


Dies nur allein auf deine Frage..

Natürlich ist es schmerzlich das du so deine Katze verloren hast. Dem Hundehalter darf man aber wirklich keine Schuld geben. Wie sollte eine Absicherung seines Gartens auch aussehen, damit keine Katze sein Grundstück betreten könnte. Diese Frage muss man sich schon stellen. So hoch kann kein Zaun sein.

Du hast unter falsche Tierliebe deiner Katze Freiheiten gegeben, aber nicht beachtet, das die Katze die Gefahren der Öffentlichkeit nicht kennen kann, wie z.B. fremdes Eigentum oder Autos! Nun ist es passiert. Tut mir auch leid für dich!

Aber die Schuld musst du alleine bei dir suchen!

phonico  18.11.2012, 01:12

Soooo, mir lies das ganze keine Ruhe hab nach ner Stunde rumgooglen noch was anderes gefunden was ich zitiert, einfach hier mal poste für dich..

Tatsächlich kann man es bei diesem Problem gleich mit drei verschiedenen Institutionen zu bekommen.

Strafrechtlich ist die Situation relativ klar. Solange man nicht mit Absicht zulässt, dass die Katzen getötet oder verletzt werden oder es billigend in kauf nimmt, ist man aus dem Schneider.

Dann ist das Ganze ein Unfall.

Es ist recht schwierig Absicht oder grobe Fahrlässigkeit in so einer Situation nachzuweisen, deshalb kommt es zu sehr wenigen Verhandlungen deswegen.

Anders sieht die Sache hingegen Zivilrechtlich aus. Die Katze gehört jemanden und dessen Besitz wurde beschädigt oder zerstört. So entsteht sofort ein Schadensersatzanspruch. Dabei spielt es aber eine grosse Rolle, dass dies ganze auf dem eigenen Grundstück geschieht, dies reduziert die Ansprüche gewaltig. Dann wird das ganze aber wirklich kompliziert und unüberschaubar, denn der Richter muss diese Tatsachen gegeneinander abwägen. Dabei kann er auf der einten Seiten ganz klar geltend machen, dass ein Katzenbesitzer bewusst das Risiko eingeht, dass seine Katze verletzt oder getötet wird, wenn er sie frei laufen lässt aber er kann genau so gut auch die Ansicht vertreten, dass der HH die Katzen nicht genügend vor der Gefahr geschützt hat, wenn etwas passiert ist. Was die Gefährdung angeht, so möchte ich auf das Strassenverkehrsgesetz hinweisen, dort ist festgehalten, dass man Hunden zwingend ausweichen muss und das man dies bei Katzen nicht darf. Diese Regelung hat zwei Gründe die den Hunden zu gute kommen, Hunde können an der Leine sein und deshalb würden Menschen gefährdet, wenn die Hunde angefahren werden und Hunde können so gross und schwer sein, dass sie ein Fahrzeug aus der Bahn werfen können, was dann wieder die Umwelt gefährden kann.

Bei Katzen geht man davon aus, dass diese beiden Gründen nicht vorliegen. Wegen dieser Verordnung hat aber ein Katzenbesitzer keinen Schadensersatz bekommen, wenn ihre Katze unter normalen Umständen überfahren wurde, denn der Autofahrer ist dazu per Gesetz verpflichtet. Dieser Punkt kann ohne weiteres dazu führen, dass der Katzenbesitzer überhaupt keine Entschädigung bekommt, wenn ein Hund im eigenen Garten die Katze tötet oder verletzt. Hier sind wir wieder einmal beim Ermessungsspielraum des Richters.

Es gibt aber noch eine dritte Stelle, die bei so einem Vorfall hinzugezogen werden kann, das Ordnungsamt. Das Ordungsamt arbeitet in erster Linie mit den Verordnungen, dazu gehören auch die Hundeverordnungen. Deswegen kann das Ordnungsamt tatsächlich eine Busse aussprechen, weil man das eigenen Grundstück nicht genügend gesichert hat. Es kann den Hund auch als gefährlich einstufen und deshalb Sanktionen verhängen. Hier wäre aber der Punkt, bei dem ich empfehlen würde, unter Umständen darüber nach zu denken, ob man die ganze Sache nicht von einem Gericht klären lässt, denn einen besseren Zaun sehe ich durchaus ein, auch dass man eine Busse bekommen kann, weil man zugelassen hat, dass der eigenen Hund eine Katze jagen und verletzten konnte aber dass man auf den Hund los geht, finde ich in so einer Situation nicht in Ordnung und würde auch gegen übliche Haltungsformen gehen.

Bei allen drei Behörden müsste ein Geschädigter klagen, damit sich die Behörden damit auseinandersetzen und es kann tatsächlich ohne Probleme geschehen, dass nicht alle drei darin verwickelt werden, das hängt sehr stark vom Geschädigten ab.

Der Hundebesitzer ist NICHT in der Pflicht, das Grundstück so abzusichern, daß keine Katze mehr draufkommt. Wo gibts denn sowas?

Dumme Katze, was geht sie auch in die Höhle des Löwen.

Samseramsamsam 
Fragesteller
 17.11.2012, 20:09

Bitte aufmerksam lesen. Es geht nicht darum, was die Katze dort zu suchen hatte, sondern rein um die Schadenersatzpflicht nach BGB §833

Anikya  17.11.2012, 21:35
@Samseramsamsam

Also als Beispiel:

Ein am Gartenzaun vorbeilaufender Fußgänger muß dort mit bellenden Hunde rechnen. Mit dem Argument, man sei von einem dort bellenden Hund so erschreckt worden, daß man gestürzt sei, läßt sich kein Schmerzensgeld rechtfertigen. LG Ansbach, Az.: 1 S 98/92

Und in einer Menge anderer Urteile, ist stets die Rede von freilaufenden Hunden.

Ein Katzenbesitzer, der Kenntnis von der Hundehaltung seines Nachbarn besitzt, muss davon ausgehen, dass seine Katze dem Hund schlimmstenfalls zum Opfer fallen kann, wenn er die Katze frei laufen lässt und sie das Grundstück des Nachbarn betritt. Kein Schadensersatz.