Ist es warscheinlich mit falscher altersangabe erwischt zu werden?
Hallo mein Freund hat sich vor kurzem mit einer falschen altersangabe bei einem online casino angemeldet und jetzt mit seinem jugentkonto 10 euro einbezahlt. er hat nun bemerkt das er bei einer auszahlung seine papiere zeigen muss und das datürlich jetzt nicht machen kann, da er ja erst 14 ist. Nun habe ich ihn gesagt er soll das erstellte konto einfach so lassen und nichts mehr mit dem acount machen. Ist es warscheinlich das er trotzdem erwischt wird?
8 Antworten
Unwahrscheinlich, keiner wird dich deine ümmern und das prüfen, in 4 Jahren kann wenn seine 10 auszahlen lassen oder wenn verzockt die...
Selbst wenn er erwischt wird, passiert nichts - lediglich seine 10 € sind futsch.
das wird keine probleme geben solange er verliert. bei einem gewinn wird das alter geprüft und der gewinn wird nicht ausgezahlt da er gegen die agb verstossen hat
Ein Verstoß gegen eine AGB ist doch keine Urkundenfälschung.
Das ist keine Urkundenfälschung.
ob die eben gefandet wird
Gepfändet? Gefahndet? Oder geahndet? Ich tippe mal auf die dritte Variante. :-)
Was heißt erwischt? Strafbar ist es nicht, sich da mit einer falschen Alterangabe einzuschleichen. Strafbar wäre es für die Betreiber, Minderjährige reinzulassen. Also hat niemand Interesse daran, jemanden zu "erwischen". Dein Freund hat 10 Euro Lehrgeld bezahlt und das wars.
Eine "falsche Altersangabe" erfüllt bereits den Straftatbestand der Urkundenfäschung.
Schmarrn, das erfüllt den Tatbestand eines Verstoßes gegen die AGB, sonst nix. Und das ist nicht strafbar.
@Novitaurus
Wirf mal einen Blick ins StGB. Hier wird nicht mal ansatzweise der Straftatbestand erfüllt
Weil ein reines Gewissen ist ein gutes Ruhekissen. Deshalb soller sich melden da.
er hat die agb anerkannt und da steht drin das er die angaben wahrheitsgemäss machen muss.
Der Anbieter muß sicherstellen, daß der Teilnehmer nicht minderjährig ist; er muß den Einsatz zurückzahlen, da der Vertrag nichtig ist, weil Minderjährigen das Sportwetten gesetzlich verboten ist (in der gesamten EU).
Eine falsche Altersangabe ist strafrechtlich nicht relevant - es ist die Pflicht des Anbieters ein System zu installieren, welches Minderjährige schon bei Anmeldung zuverlässig identifiziert - das wird aus Kostengründen jedoch meist unterlassen.
Da die Wetten aber im Ausland abgeschlossen werden, müsste der Einsatz ggf. dort gerichtlich geltend gemacht werden (oft Malta, Gibraltar) wenn der Wettanbieter nicht zahlt.
Viele Wettanbieter haben aber die automatische Rückzahlung des Wetteinsatzes, sofern Minderjährige identifiziert werden, auch in ihren AGB.
Man kann dann in Zukunft auch nicht als Erwachsener mehr dort wetten und Gewinne werden nicht ausgezahlt.
Die Eltern sollten eine e-mail an den Wettanbieter schicken und die Rückzahlung des Wetteinsatzes einfordern.
Da das jedoch urkundenfälschung habe ich mich gefragt ob die eben gefandet wird