Ist es warscheinlich mit falscher altersangabe erwischt zu werden?

8 Antworten

Unwahrscheinlich, keiner wird dich deine ümmern und das prüfen, in 4 Jahren kann wenn seine 10 auszahlen lassen oder wenn verzockt die...

Selbst wenn er erwischt wird, passiert nichts - lediglich seine 10 € sind futsch.

das wird keine probleme geben solange er verliert. bei einem gewinn wird das alter geprüft und der gewinn wird nicht ausgezahlt da er gegen die agb verstossen hat

Oehli1456 
Fragesteller
 17.05.2015, 19:45

Da das jedoch urkundenfälschung habe ich mich gefragt ob die eben gefandet wird

Bitterkraut  17.05.2015, 19:47
@Oehli1456

Ein Verstoß gegen eine AGB ist doch keine Urkundenfälschung.

PatrickLassan  17.05.2015, 19:48
@Oehli1456

Das ist keine Urkundenfälschung.

ob die eben gefandet wird

Gepfändet? Gefahndet? Oder geahndet? Ich tippe mal auf die dritte Variante. :-)

Was heißt erwischt? Strafbar ist es nicht, sich da mit einer falschen Alterangabe einzuschleichen. Strafbar wäre es für die Betreiber, Minderjährige reinzulassen. Also hat niemand Interesse daran, jemanden zu "erwischen". Dein Freund hat 10 Euro Lehrgeld bezahlt und das wars.

Novitaurus  17.05.2015, 19:45

Eine "falsche Altersangabe" erfüllt bereits den Straftatbestand der Urkundenfäschung.

Bitterkraut  17.05.2015, 19:46
@Novitaurus

Schmarrn, das erfüllt den Tatbestand eines Verstoßes gegen die AGB, sonst nix. Und das ist nicht strafbar.

franneck1989  17.05.2015, 22:39
@Novitaurus

@Novitaurus

Wirf mal einen Blick ins StGB. Hier wird nicht mal ansatzweise der Straftatbestand erfüllt

Strangebird  17.05.2015, 19:45

Weil ein reines Gewissen ist ein gutes Ruhekissen. Deshalb soller sich melden da. 

martinzuhause  17.05.2015, 19:45

er hat die agb anerkannt und da steht drin das er die angaben wahrheitsgemäss machen muss.

Der Anbieter muß sicherstellen, daß der Teilnehmer nicht minderjährig ist; er muß den Einsatz zurückzahlen, da der Vertrag nichtig ist, weil Minderjährigen das Sportwetten gesetzlich verboten ist (in der gesamten EU).

Eine falsche Altersangabe ist strafrechtlich nicht relevant - es ist die Pflicht des Anbieters ein System zu installieren, welches Minderjährige schon bei Anmeldung zuverlässig identifiziert - das wird aus Kostengründen jedoch meist unterlassen.

Da die Wetten aber im Ausland abgeschlossen werden, müsste der Einsatz ggf. dort gerichtlich geltend gemacht werden (oft Malta, Gibraltar) wenn der Wettanbieter nicht zahlt.

Viele Wettanbieter haben aber die automatische Rückzahlung des Wetteinsatzes, sofern Minderjährige identifiziert werden, auch in ihren AGB.

Man kann dann in Zukunft auch nicht als Erwachsener mehr dort wetten und Gewinne werden nicht ausgezahlt.

Die Eltern sollten eine e-mail an den Wettanbieter schicken und die Rückzahlung des Wetteinsatzes einfordern.