Ab wann ist Urkundenfälschung, Urkundenfälschung?

4 Antworten

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Grundvoraussetzung für eine Urkundenfälschung ist das Vorliegen einer Urkunde. Eine Urkunde in diesem Sinne liegt aber nur dann vor, wenn eine menschliche Gedankenerklärung verkörpert wird, also wenn dein Bekannter z.B. den Schülerausweis oder das Zeugnis ausgedruckt hätte. Solange da Zeugnis allerdings aus dem Handy bleibt, ist es nicht in diesem Sinne verkörpert, sodass auch keine Urkundenfälschung vorliegen kann.

Möglich wäre in deinem Fall aber eine Strafbarkeit wegen Betrugs .

das ist Urkundenfälschung

schon der Versuch ist strafbar und kann zu einigen Monaten Gefängnis führen

Ups, fälschlicherweise das Danke gegeben. Deine Antwort ist falsch.

Jupp, er darf keine Zeugnisse ausstellen.

Hat er ja auch nicht getan.

Solange er sich das Ding nicht ausdruckt, ist es keine Urkundenfälschung iSd § 267 StGB. Ebenso fällt das nicht unter "Fälschung beweiserheblicher Daten" nach § 269 StGB. Im Ergebnis wäre das wohl nicht strafbar, weil der Ausweis nicht physisch verkörpert wurde.

Dass das gleichsam als Betrug relevant wird, steht auf nem anderen Blatt.